Um sich über den Gesundheitszustand eines geplanten oder bereits gezeugten, aber noch ungeborenen Kindes Gewissheit zu verschaffen, stehen heutzutage vielfältige Mittel prädiktiver Diagnostik zur Verfügung. Die Möglichkeit der Präimplantationsdiagnostik ist gegenwärtig sowohl national als auch international außerordentlich umstritten. Da ihre Zulassung weit reichende Konsequenzen für den Umgang mit ungeborenem menschlichen Leben und darüber hinaus mit menschlicher Existenz überhaupt hat, sollte eine politische Entscheidung erst nach einer breiten öffentlichen Diskussion getroffen werden. Der Jurist Urs Peter Böcher setzt sich mit den rechtlichen Problemen auseinander, die bei der gesetzlichen Neuregelung der Präimplantationsdiagnostik entstehen, und schafft damit eine Basis fundierter Meinungsbildung.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.12.2004
Urs Peter Böcher: Präimplantationsdiagnostik und Embryonenschutz Michael Pawlik ist nur mit dem Anfang von Urs Peter Böchers Buch einverstanden, wo dieser den Unterschied zwischen der Präimplantationsdiagnostik (PID) und dem bei schwerwiegenden Krankheiten des Embryos schon erlaubten Abbruch einer bestehenden Schwangerschaft erklärt. Allerdings gefallen dem Rezensenten die "sehr halbherzigen" Schlüsse überhaupt nicht, die Böcher aus dieser Unterscheidung zieht. Böcher plädiere nämlich "ohne viel Federlesens" dafür, die PID an die Bestimmungen des gegenwärtigen Abtreibungsrechts zu koppeln und damit in den genannten engen Grenzen grundsätzlich zu erlauben. "Damit macht Böcher jedoch buchstäblich den Bock zum Gärtner", schimpft Pawlik, der nicht verstehen kann, warum der Autor in seiner "ansonsten sorgfältig recherchierten Arbeit" den Umstand, dass solche Bestimmungen zum Missbrauch einladen, "mit keinem Wort" erwähnt. Der Rezensent befürchtet, dass nach Böchers Vorschlag dann nur noch die hohen Kosten den Einsatz der PID regulieren würden. Das reicht ihm nicht. Böchers Kompromisslösung sei deshalb "gut gemeint, aber blauäugig".
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