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1 Presseschau-Absatz

Magazinrundschau vom 21.03.2023 - Info

Marek Kerles erinnert an die wenig bekannte Tatsache, dass die tschechoslowakischen Deutschen in der Ersten Tschechoslowakischen Republik (1918-1938) das Recht hatten, bei offiziellen Anlässen die Nationalhymne "Kde domov můj" auf Deutsch zu singen. "Bis heute streiten Historiker darüber, ob Hitlers Expansion [die Besetzung der Sudetengebiete und anschließend des ganzen Landes] hätte verhindert werden können, wenn die Tschechoslowakei der zahlreichen deutschen Minderheit stärker entgegengekommen wäre, deren Klagen über die Unterdrückung ihrer Rechte ein wichtiges Instrument von Hitlers Expansionspolitik wurden." Viele Deutsche in den Sudeten und andernorts störte zum Beispiel, dass alle Beamten eine Prüfung in der tschechischen Amtssprache ablegen mussten, und dies auch in rein deutsch bewohnten Gebieten. Auch in anderen Bereichen habe sich die deutsche Minderheit unterdrückt gefühlt. Gerade das Beispiel der deutschen Hymnenfassung "Wo ist mein Heim, mein Vaterland" zeige jedoch, dass sich die Staatsverwaltung nach dem Zerfall der Monarchie mit konkreten Schritten darum bemühte, dass auch die Deutschtschechen sich mit dem neuen Staat identifizierten und ihn als den ihren ansahen. Laut dem Historiker Petr Koura vom Collegium Bohemicum wählte das tschechoslowakische Schulministerium bereits 1918 die offizielle Übersetzung der Nationalhymne aus, die dann auch an den deutschsprachigen Schulen in den Lehrbüchern und im Unterricht gelehrt wurde.