Bilanzskandale füllen die Zeitungsspalten und erschüttern Börsen weltweit; Gesetzgebungsorgane und diverse Standardisierungsausschüsse reagieren hierauf, ebenfalls weltweit; ebenso hektisch wie im Ergebnis hilflos. Exorbitanten Strafandrohungen stehen höchst unbestimmte Rechnungslegungsnormen gegenüber; Ermessensspielräume werden ausgeweitet statt, wie geboten, eingeschränkt, so etwa im Falle der Geschäftswertabschreibungen. Dem werden in diesem Buch Grundsätze ordnungsgemäßer Rechnungslegung entgegengestellt mit einer zweifachen Aufgabe: Sie sollen zu einer wirksameren Anwendung bereits geltender Rechnungslegungsnormen führen, und sie sollen zeigen, wie sich de lege ferenda gesehen eine ihren Schutzfunktionen besser gerecht werdende Rechnungslegung erreichen ließe.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.07.2004
Michael Sprenger-Menzel rühmt Adolf Moxter als einen "Altmeister des Rechenwesens", der auch im vorliegenden Buch seine Souveränität auf dem Gebiet der "ordnungsgemäßen Rechnungslegung" unter Beweis stellt. Moxter ist bei seinen Ausführungen insbesondere die "Schutzfunktion" der Rechnungslegung wichtig, was bestimmte "Interessenwertungen" unvermeidlich machen, erklärt Sprenger-Menzel durchaus zustimmend. Dem Rezensenten imponieren nicht nur die Klarheit" und die "mitunter verblüffende Gründlichkeit", mit der Moxter sich den Grundsätzen ordnungsgemäßer Rechnungslegung widmet, sondern lobt auch das ausführliche Sachregister als außerordentlich nützlich. Ein "unentbehrliches Standardwerk", schwärmt der Rezensent abschließend.
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