Suhrkamp Verlag, Berlin 2026
ISBN
9783518300909 Taschenbuch, 180 Seiten, 20,00
EUR
Klappentext
Die Kunstlandschaft der Bundesrepublik ist wie kaum eine andere durch öffentliche Institutionen geprägt und durch staatliche Mittel finanziert. Politisch brisant wird diese Verschränkung von Staat und Kunst, wenn die geförderten Künstler und Institutionen Erwartungen der Öffentlichkeit erschüttern. Was darf der Staat etwa von Verfassungs wegen tun, wenn wie im Fall der documenta fifteen staatlich geförderte Kunst mit dem Vorwurf des Antisemitismus konfrontiert wird? Christoph Möllers und Nils Weinberg entwickeln in diesem Buch die Grundsätze, nach denen sich die Kunstfreiheit im Dreieck von demokratischem Staat, öffentlicher Kulturinstitution und geförderten Künstlern entfalten kann.
Rezensionsnotiz zu
Süddeutsche Zeitung, 29.04.2026
Rezensent Peter Richter kommt bei der Lektüre des juristischen Fachbuches, das der Berliner Rechtswissenschaftler Christoph Möllers zusammen mit Nils Weinberg verfasst hat, aus dem ungläubigen Staunen und Markieren im Text kaum heraus. Der Autor legt laut Richter seine "brisanten" Positionen zum Thema Kunstfreiheit dar und damit ein Standardwerk für KulturmangerInnen vor, das es in sich hat. Möllers' Thesen, wonach die Kunstfreiheit auch sogenannte antisemitische Kunst schützt, also der Staat es auch hinnehmen muss, dass solche Positionen im staatlich geförderten Kunstbetrieb auftauchen und kein Künstler neutral sein muss sowie die daraus abgeleitete Forderung, wieder stärker zwischen Person und Werk zu trennen und antisemitische Kunst kritisch zu begleiten, doch nicht zu verbieten, scheinen Richter mitten in eine aufgeheizte Debatte zu platzen. Besonders gut gefallen ihm jene Passagen, in denen Möllers und Weinberg mit Verve ideen- und sozialgeschichtlich argumentieren, anstatt sich an den tristen Kulturkämpfen unserer Zeit abzuarbeiten.
Im Zweifel müssen es jüdische Gemeinden in Deutschland hinnehmen, dass antisemitische Kunst mit (ihren) Steuergelder finanziert wird, so zitiert Peter Richter den Juristen und Berater des "Weltoffen"-Papiers Christoph Möllers, der zu dem Thema zwei bisher nicht besprochene Bücher vorgelegt hat, in der SZ. "'Wir verlernen so langsam diesen Sprechakt, zu sagen: Das ist falsch und schlimm, aber wir erlauben trotzdem, dass es gesagt wird', sagt Möllers. Das entscheidende Stichwort lautet hier: Sprechakt. In Möllers' Büchern liest sich das nämlich so: 'Ein Ausgleich zwischen Kunstfreiheit und staatlicher Aufgabenwahrnehmung kann aber auch darin bestehen, dass staatliche Organe sich zu von ihnen ermöglichten künstlerischen Praktiken öffentlich kritisch verhalten, ohne sie zu untersagen.' Im Fall antisemitischer Exponate in öffentlich geförderten Ausstellungen seien die zuständigen Stellen durchaus befugt und aufgerufen, 'Antisemitismus beim Namen zu nennen'. Der Staat dürfe und müsse sich gegen bestimmte Positionen äußern, ohne in die eigentliche ästhetische Praxis einzugreifen. 'Dieses Nebeneinander von Sollen und Nichtdürfen ist auf den ersten Blick unbefriedigend', gibt Möllers zu: 'Es schont aber die Sphären beider Beteiligter.'" Dass Institutionsleiter sich auf "diskursives Dagegenhalten" beschränken müssen, findet Möllers auch nicht ganz befriedigend: "Er gibt zu, dass es nur ein 'sehr schwaches Mittel' ist, 'auf das ich gar nicht gekommen wäre, wenn ich nicht dieses lähmende Schweigen bei der Documenta 15 erlebt hätte'." Unser Resümee
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