In welcher Weise hat sich die konfessionelle Orientierung auf das Werk gelehrter Juristen in der Frühen Neuzeit ausgewirkt? Christoph Strohm erörtert dies am Beispiel reformierter Juristen, ohne dass er jedoch auf die Analyse des Werkes katholischer und lutherischer Juristen verzichtet. Die neuere Forschung zur Konfessionalisierung hat die den drei Konfessionen gemeinsamen, modernisierenden Wirkungen herausgearbeitet. Der Autor erläutert darüber hinaus, welche der klassischen calvinistisch-reformierten Lehren bei reformierten Juristen der Universitäten Heidelberg, Basel, Marburg und der Hohen Schule Herborn rezipiert wurden und dann auch Auswirkungen auf die Rechtslehre hatten. Dies wird am Beitrag reformierter Juristen zur entstehenden Diskussion des Ius publicum exemplarisch untersucht. Es zeigt sich, dass die Unterschiede zwischen reformierten und lutherischen Juristen hier zu vernachlässigen sind. Hingegen ist der Unterschied zu den katholischen Juristen, die sich der jesuitisch-tridentinischen Konfessionalisierung nicht entzogen, signifikant. Von deren weltanschaulich-konfessionellen Grundentscheidungen her erschien zum Beispiel die Annahme einer weitgehenden Regelungskompetenz der weltlichen Obrigkeit in Religionsfragen nicht möglich, was aber ein wichtiges Element der Debatte de iure publico war. Entsprechend gering ist der Anteil katholischer Juristen an der Etablierung des Ius publicum im Reich. Auch die Entfaltung des Zivilrechts erfolgte überwiegend an den protestantischen Universitäten des Reiches, während es an den jesuitisch geprägten Ausbildungsstätten lange Zeit im Schatten der Moraltheologie und des kanonischen Rechts blieb.
Rezensionsnotiz zu
Neue Zürcher Zeitung, 24.09.2008
Rezensent Friedrich Wilhelm Graf, selbst Professor für evangelische Theologie in München, sieht in dieser Studie des Kirchenhistorikers Christoph Strohm einen bedeutenden Beitrag zum Verständnis der Zusammenhänge zwischen Calvinismus und moderner Demokratie. Strohm beleuchte das moderne Rechtsverständnis, indem er mit Standardansichten des "Konfessionalisierungsparadigmas" aufräume: von Neuzeit-Historikern in den 80er Jahren hervorgebrachte Theorien legten eine Interpretation nahe, die "kofessionsblind" war, die das Rechtssystem nicht mehr in Hinsicht auf die feinen aber erheblichen Unterschiede der christilichen Konfessionen deutete, so Graf. Strohm sehe seine Arbeit als Korrektiv zu dieser Forschungsrichtung an. Der Rezensent kann ihn dazu nur beglückwünschen. Für ihn zeigt Strohm auf anschauliche, "unprätentiöse" Art und Weise, dass im reformierten Protestantismus zumindest die Wurzeln des modernen Verfassungsstaates gefunden werden können. Die Aktualität dieser Thematik wurde dem Rezensenten sofort klar, weil ihm das Buch beispielsweise dabei half, die Probleme bei der Trennung von Staat und Religion im Islam zu verstehen.
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