Frank Semper

Die Rechte der indigenen Völker in Kolumbien

Dissertation
Cover: Die Rechte der indigenen Völker in Kolumbien
Sebra Verlag, Hamburg 2003
ISBN 9783980595377
Broschiert, 384 Seiten, 55,00 EUR

Klappentext

Das Indigenenrecht ist eine ausgesprochen komplexe, oftmals widersprüchliche, historisch belastete und konfliktgeladene Regelungsmaterie. Sie entzieht sich einer Einordnung unter die Kategorien des Völkerrechts wie des innerstaatlichen Rechts, auch wenn die meisten Staaten Lateinamerikas die Rechte der in ihren Territorien lebenden Indigenen mittlerweile in ihren natio- nalen Verfassungen niedergelegt haben. Erstmals liegt mit diesem Band eine aktuelle und systematische Erfassung und Kritik des geltenden Indigenenrechts in Kolumbien vor. Zur Lektüre empfohlen ist der Band nicht nur den an der Indi- genenproblematik interessierten Völkerrechtlern, Ethnologen und Lateinamerikanisten. Der Autor wendet sich als langjähriger Reiseschriftsteller auch an die breite Leserschaft und hat anlässlich der Veröffentlichung der Arbeit einen persönlichen Essay über seine Begegnungen mit den Indigenen beigefügt.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.12.2003

Andreas Eckert findet Sempers Buch durchaus interessant und schon deshalb verdienstvoll, weil in Deutschland das akademische Interesse an außerwestlichen Rechtsvorgängen unterentwickelt sei, doch seine Beurteilung fällt insgesamt zwiespältig aus. Positiv werden Sempers kenntnisreiche - wenn auch etwas "kleinteilige" - Darstellung der Indigenenrechte in Kolumbien im Zusammenhang mit der prekären politischen Lage des Landes vermerkt - der Autor zeichne hier ein trotz der recht fortschrittlichen Verfassung eher pessimistisches Bild. Dagegen fällt Sempers "engagierte, aber tendenziell ahistorische Romantik" beim Rezensenten negativ ins Gewicht - schließlich könne man nicht mehr so tun, als gebe es ein sauberes Gegenüber von Tradition und Moderne, wobei die eine als Opfer und die andere als Zerstörerin auftritt. Die Idee einer übergreifenden "indigenen Identität" - und damit die Grundlage der juristisch verankerten Rechte - sei schließlich, gibt Eckert zu bedenken, selber "zumindest partiell" eine Idee der jüngeren Vergangenheit.
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