Gerd Hankel (Hg.)

Die Macht und das Recht

Völkerrecht und Völkerstrafrecht am Beginn des 21. Jahrhunderts
Cover: Die Macht und das Recht
Hamburger Edition, Hamburg 2008
ISBN 9783936096835
Gebunden, 462 Seiten, 35,00 EUR

Klappentext

Im Mai 1993 setzte der UN-Sicherheitsrat den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien ein und im November 1994 folgte der für Ruanda zuständige. 1998 begannen in Rom die Verhandlungen über ein Statut für einen Strafgerichtshof, dessen Aufgabe in der weltweiten Ahndung schwerster Verbrechen bestehen sollte. Vier Jahre später, im Juli 2002, trat es in Kraft und begründete den Internationalen Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag. Die Hoffnungen, ja die Euphorie, welche die Entwicklung der internationalen Strafgerichtsbarkeit begleitet hatte und die ihre Kraft aus der Idee einer gewaltärmeren Welt bezog, war zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits einer gewissen Ernüchterung gewichen. Die Anschläge vom 11. September 2001und die fortdauernde terroristische Bedrohung ließen die schon vorher nur begrenzte Neigung der USA, sich multilateral zu binden und entsprechend zu agieren, deutlich zu Tage treten. Statt die Option eines gemeinsamen Vorgehens zu wählen, setzte sie vor allem auf militärische Stärke, mit fataler Signalwirkung für andere Mächte. Heute ist unübersehbar, dass die Welt nicht sicherer geworden ist.

Rezensionsnotiz zu Süddeutsche Zeitung, 04.08.2008

Dem Herausgeber Gerd Hanke flicht Alexandra Kemmerer einen hübschen Lorbeerkranz. Zwar erscheinen ihr die im Band versammelten Beiträge zum Völkerstrafrecht durch die Dringlichkeit von Überlegungen und Verbesserungen in diesem Bereich, die sie aufzeigen, ernüchternd. In dieser Großtat der Kompilierung aus dem Hamburger Institut für Sozialforschung entdeckt Kemmerer allerdings so etwas wie eine Fortschrittserzählung. Die Chance, herrschende Unübersichtlichkeiten  zu überwinden und die Grenzen des Völkerrechts neu zu bestimmen, indem die Wechselwirkungen zwischen veränderten Prinzipien und Wertungen und dem Völkerstrafrecht als entscheidendes Moment des Völkerrechts aufgezeigt werden, sieht Kemmerer in den Beiträgen gut genutzt. Ob in Sachen Wahrheitskommissionen oder "juristische Unschärfen" den Genozidbegriff betreffend. "Weltrechtseuphorie" ist es aber nicht, was der Rezensentin dabei aufgeht.
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