Der Text eines kleinen, unscheinbaren Zettels, geschrieben in den Morgenstunden des 18. Augusts 1961 an den Kapitän der MS SEEBAD BINZ: "... In Anbetracht der guten Stimmung auf dem Oberdeck bitten zehn Berliner stellvertretend für die meisten Passagiere um Fortsetzung der Fahrt in Richtung Bornholm", löste eine Verhaftungswelle unter den Passagieren und einen Justizskandal in der DDR aus. Noch am selben Abend meldet man Erich Honecker: "14 Banditen versuchten gewaltsam, das Küstenmotorschiff BINZ nach Bornholm umzuleiten ..." Als die Stasi-Ermittler feststellten, daß es sich um Mitglieder der "Jungen Gemeinde" und um junge Baptisten handelte, trafen sie sich umgehend mit Richtern und Staatsanwälten, legten die Anklage, den Prozessverlauf und das Urteil fest. Der Prozess begann am 22. August 1961 vor dem Bezirksgericht in Rostock und endete am 26. August mit dem Urteil der planmäßigen und staatsgefährdenden Hetze und Nötigung.
Dies ist ein "akribisch recherchierter Erinnerungsreport", schreibt Christoph Dieckmann, ein "kafkaeskes Lehrstück über den Einzelnen im Mahlwerk der Diktatur". Er erzählt, was da passiert ist: kurz nach dem Bau der Mauer gerät ein Feriendampfer auf dem Weg nach Bornholm in einen Sturm und der Kapitän "befiehlt die Rückkehr". Zwei Gruppen der "Jungen Gemeinde" sind auf dem Schiff und schreiben dem Kapitän eine "launige Petition" - aber jetzt eskaliert die Sache "in unfassbarer Weise", schreibt Dieckmann, und es endet mit einem Prozess in Rostock gegen die "Rädelsführer" und "Banditen". Der ORB-Journalist Henneberg hat mit seiner Recherche und im Gespräch mit den schließlich zu acht Jahren Zuchthaus Verurteilten, so Dieckmann, vier Jahrzehnte später das Verhältnis von frühem SED-Staat und evangelischer Kirche beleuchtet und "erhellt" damit unseren politischen Horizont.
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