Geht es in Prozessen und bei der Urteilsfindung um die Wahrheit? Eine nur auf den ersten Blick erstaunliche Frage, zumal aus der Feder eines bekannten Strafverteidigers. Jetzt zeigt er anhand zahlreicher Beispiele, dass der Augenschein häufig trügt, dass sich zunächst oft nur die halbe Wahrheit enthüllt. Was aber ist überhaupt Wahrheit und wie verhält sie sich zur Gerechtigkeit?
Ist ein Geständnis mehr wert als ein Indizienbeweis? Sind abgesprochene Urteile noch wahr genug, um gerecht zu sein? Warum darf man sich der Wirklichkeit nicht auf jede Weise nähern? Wie beschwerlich und mitunter gefahrvoll diese Wahrheitssuche sein kann, worin der Gerichtssaal manchmal einer Theaterbühne gleicht und warum es kaum etwas Spannenderes gibt als einen Strafprozess, davon erzählt Volk anhand von Fallgeschichten aus seiner Praxis.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 04.11.2016
Der hier rezensierende Strafrechtler Michael Pawlik nimmt Klaus Volks Erkundung der Aufgaben und Ziele von Strafverfahren kritisch unter die Lupe. Die kleinen Heldengeschichten des Verteidigers kann er verkraften, ist der Autor doch immerhin kein Zyniker, wie Pawlik schreibt, sondern ein echter Wahrheitsskeptiker, der das anglo-amerikanische Modell favorisiert, bei dem die Wahrheitsfindung der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft obliegen. Dass Volk hier suggestiv, selbstironisch, elegant die eigene Position stärkt, entgeht dem Rezensenten durchaus nicht. Volks Wahrheitsverständnis als von einem im Prozessverlauf entstehenden Konstrukt anstelle eines verborgenen Schatzes, leuchtet Pawlik ein. Allerdings fehlen ihm im Buch Konsequenzen und Vorschläge - Systemwechsel oder Modifikation des Rechtszustands? Bloß unterhaltsam und mitunter selbstherrlich die Brüche des Strafrechtsverfahrens aufgezählt zu bekommen, ist Pawlik zu wenig.
Rezensionsnotiz zu
Süddeutsche Zeitung, 19.09.2016
Hans Leyendecker kann beim Strafverteidiger und Staatsrechtsprofessor Klaus Volk was über den Unterschied zwischen Wahrheit und Gerechtigkeit erfahren. Wahrheit in allen Erscheinungsformen beschreibt der Autor laut Leyendecker aus lebenslanger Erfahrung und mit erzählerischem Talent, sodass auch schwierige Zusammenhänge verständlich werden. Folter, Geständnisse, Beweisverbote, Richter, Schöffen, Volkes Stimme - alles kommt bei Volk vor, meint der Rezensent. Dass der Autor nicht verbittert schreibt, sondern mit dem einzigen Wunsch zu erklären und höchstens noch, die Staatsanwälte ein wenig in Schutz zu nehmen, erscheint Leyendecker bemerkenswert.
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