Quer zu kurrenten Auseinandersetzungen um die Menschenwürde im Sinne ihrer Stellung als abwägungsfähiger oder -resistenter Position untersuchen Karl-Heinz Ladeur und Ino Augsberg, welche mögliche positive Funktion einem Unverfügbarkeitstopos innerhalb des Rechtssystems zukommen kann.
Rezensionsnotiz zu
Neue Zürcher Zeitung, 10.12.2008
Kurz, aber dicht erscheint Uwe Justus Wenzel die Studie der beiden Hamburger Verfassungsrechtler Karl-Heinz Ladeur und Ino Augsberg. Allerdings sieht der Rezensent nicht immer durch dabei. Die Provokation hinter dem Text erkennt Wenzel allerdings schon. Für ihn steckt sie im Ansinnen, die "Fungibilität des Prinzips der Menschenwürde" über die "Fungibilität der Menschen" zu stellen. Hinter der mit Hilfe von Adorno vorgenommenen systemtheoretischen Verfremdung des Würdeprinzips erkennt Wenzel jedoch dessen alte Interpretation. Und wenn die Autoren konkret werden, auf die rechtspragmatischen Konsequenzen zu sprechen kommen und mit der "Diversität menschlicher Möglichkeiten" argumentieren, klingt das im Ohr des Rezensenten allzu "mysteriös evolutionistisch".
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.09.2008
Karl-Heinz Ladeurs und Ino Augsbergs Arbeit über die "Funktion der Menschenwürde im Verfassungsstaat" hat Rezensent Michael Pawlik nicht überzeugt. Zwar schätzt er die beiden Autoren als "kluge und hochgebildete Wissenschaftler". Aber er kann ihnen den Vorwurf nicht ersparen, sich "rettungslos verrannt" zu haben. In seiner ebenso dichten wie abstrakten Besprechung des Buchs führt Pawlik die neuralgischen Punkte ihres Versuchs vor Augen. Vor allem können die Autoren seines Erachtens ihren systemtheoretischen Ansatz nicht durchhalten. Hinter dem "Mantel der Großtheorie" konstatiert er bei ihnen das eher konventionelle verfassungsrechtliche Anliegen, die Berufung auf die Menschenwürde als "absolute Stoppregel" zu retten. Besonders kritisiert er in diesem Zusammenhang, dass die Autoren gerade bei den schwierigen Grenzfällen von Abtreibung bis Folter und Flugzeugabschussfällen auf das "fahle Zwischenreich" eines "Ausnahmezustandes" verweisen.
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