In der deutschsprachigen Diskussion über die Legitimation von Strafe hat sich in den letzten Jahren eine bemerkenswerte Trendwende vollzogen. Die Auffassung, dass auch die avancierteste der Präventionstheorien, die Lehre von der positiven Generalprävention, die in sie gesetzten Erwartungen nicht habe erfüllen können, gewinnt an Boden. Konsequenterweise wendet sich das wissenschaftliche Interesse wieder verstärkt den Vergeltungslehren zu. Michael Pawlik weist nach, daß sowohl die Abkehr von den präventiven als auch die erneute Hinwendung zu den retributiven Straftheorien berechtigt sind. Auf der Basis einer detaillierten Kritik an den bisherigen Auffassungen entwickelt er sodann ein neuartiges, freiheitstheoretisch abgesichertes Verständnis der Vergeltungstheorie.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.12.2004
Ernst-Wolfgang Böckenförde ist mit Michael Pawlik "hegeln" gegangen - ein ertragreiches und wichtiges Unternehmen, wie er findet. Die Fragestellung war: Wodurch ist der Staat legitimiert, den Einzelnen zu strafen? Die lange vorherrschende Theorie der Prävention lehnt Pawlik schon mal ab. Doch auch die Wiederherstellung von Gerechtigkeit und die Sicherung des bürgerlichen Vertrauens in die Rechtsordnung genügen ihm nicht. Mit Hegel verweist er stattdessen auf die Dialektik von Freiheit und Staatsordnung: Die Freiheit der Individuums kann sich nur in der Behausung der überinduviduellen Ordnung entfalten. Das heißt: "Wer die Lebensinteressen oder Rechtsgüter anderer verletzt, insofern unrecht handelt, beeinträchtigt und verletzt darin zugleich die staatlich gewährleistete Rechtsordnung als Freiheitsordnung, für die er als Bürger durch eigene Rechtsloyalität mit einzustehen hat." Die Strafe dient also der Erhaltung des Rechts und damit der Freiheit, und der Täter wird im Moment der Bestrafung "als Bürger anerkannt und, wie Hegel sagt, geehrt". Eine kluge Argumentation, die weit mehr als nur das Gebiet des Strafrechts umfasst, findet der Rezensent.
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