Im Zentrum der Untersuchung stehen die Deutschenrechte des Grundgesetzes, das heißt diejenigen Rechte, die das Grundgesetz im Gegensatz zu den Menschen- beziehungsweise Jedermannrechten als Deutschengrundrechte (Art. 8, 9 Abs. 1, 11 und 12 Abs. 1 GG) oder als Staatsbürgerrechte im eigentlichen Sinne(Wahlrecht etc.) allein den Deutschen vorbehält. Diese sind - das ist der Ausgangspunkt der Untersuchung - in einem verfassungsrechtlichen Spannungsfeld angesiedelt, das aus der Paradoxie erwächst, dass mit den großen Revolutionen der Neuzeit die universellen Rechte des Menschen zur Legitimationsbasis partikulärer Staatsgründungen bestimmt worden sind. Die universellen Rechte des einzelnen können daher in praxi nur von Staaten garantiert werden, die sich zugleich als politische Form souveräner Nationen begreifen....
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.04.2002
Rezensent Ernst-Wolfgang Böckenförde schreibt anerkennend vom "hohen Maß an Belesenheit, Problembewusstsein und Reflexionskraft" in diesem umfangreichen Werk, dessen "Übermaß an Redundanzen" ihm die Lektüre aber nicht erleichterte. Auch hinterfragt er die Einschätzung der Autorin, dass die Wahrung universeller Menschenrechte angesichts der auf die Bürger eines Staates begrenzten Rechte, zu einem "menschenrechtlichen Dilemma" führen muss. Böckenförde sieht dieses "Spannungsverhältnis" schon dadurch weitgehend reduziert, dass es den außerhalb jeder politischen Ordnung lebenden Einzelmenschen, auf den sich die universalistische Menschenrechtstheorie beziehe, gar nicht gibt. Einen sehr interessanten Beitrag zur Zuwanderungsdiskussion fand der Rezensent im Diskurs über "die Zugehörigkeit zum politischen Verband als ein primäres Gut" und gerechte Vergabekriterien hierfür.
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