Sophie Schönberger

Was soll zurück?

Die Restitution von Kulturgütern im Zeitalter der Nostalgie
Cover: Was soll zurück?
C.H. Beck Verlag, München 2021
ISBN 9783406776878
Gebunden, 158 Seiten, 14,95 EUR

Klappentext

Die Restitution von Kulturgütern gehört zu den brisantesten und meistdiskutierten Themen der letzten Jahre. Lässt sich vergangenes Unrecht durch späte Rückgaben wiedergutmachen? Was muss, was soll, was kann zurückgegeben werden? Sophie Schönberger zeigt auf, welche Schwierigkeiten, aber auch Chancen die Auseinandersetzung mit einer Vergangenheit birgt, die aus der Gegenwart konstruiert wird. In unserem Umgang mit einer historisch belasteten Vergangenheit scheint nicht nur der Geschichte als solcher, sondern auch ganz konkreten Objekten Unrecht anzuhaften. Wurden sie geraubt, den Opfern abgepresst oder von ihnen auf andere Weise verloren, so geht man heute, auch viele Jahrzehnte nach ihrem Verlust, zumeist davon aus, dass sie an ihre ursprünglichen Besitzer herauszugeben sind. Welche Parameter, Schwierigkeiten, aber auch Chancen diesen Prozess kennzeichnen, erläutert die Autorin anhand von drei Beispielen, die in Deutschland die aktuellen Debatten in unterschiedlicher Weise prägen: die Restitution von NS-Raubgut, der Umgang mit kolonialen Objekten und schließlich die Entschädigungsforderungen der Familie Hohenzollern.

Rezensionsnotiz zu Süddeutsche Zeitung, 21.12.2021

Rezensent Jörg Häntzschel lässt sich von der Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger die Theorie nachliefern zur Praxis der Restitution. Anhand dreier Fälle - des kolonialen Kunstraubs, der NS-Raubkunst und der Hohenzollerndebatte - zeigt die Autorin laut Häntzschel überzeugend und konzise, wo die Schwachstellen des Restitutionswesens liegen. So erläutert sie, wie die Hohenzollern die "neue Kultur des Befragens" für ihre Zwecke ausnutzen und wie die Museen von der Politik in die schwierige Rolle historischer Akteure gedrängt werden. Wenn Schönberger die Restitutionsdebatte zum Kind einer Ära der Nostalgie erklärt, erhebt Häntzschel jedoch Einspruch. Schließlich geht es dabei um die Zukunft, meint er.
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