Vorgeblättert

Leseprobe zu Götz Aly: Unser Kampf. Teil 3

13.02.2008. Dritter Teil des Vorabdrucks aus Götz Alys Buch "Unser Kampf" über 1968: "Nicht selten wird behauptet, die Revolte sei deshalb so heftig verlaufen, weil die Nazivergangenheit in der westdeutschen Öffentlichkeit einvernehmlich beschwiegen worden sei. Das Gegenteil ist richtig. In ihrer spezifischen Abkehr von der Wirklichkeit müssen die schweren gesellschaftlichen Turbulenzen von 1968 vielmehr als Flucht vor den zunehmend thematisierten, in immer deutlicheren Konturen sichtbaren deutschen Verbrechen gedeutet werden.
Die Ende 1967 im Handumdrehen populäre, gegen den Vietnamkrieg gerichtete Parole "USA-SA-SS" enthielt zweierlei: Momente von Identifikation und Distanzierung, die jeden Generationskonflikt kennzeichnen. Der neue Zauberspruch ließ die jungen Deutschen frei werden. Zwar deutete er die Verbrechen der Vätergeneration noch an, verlagerte sie jedoch auf andere, von anderen begangene Schreckenstaten, verallgemeinerte die NS-Verbrechen zur Unkenntlichkeit und schob sie aus der Mitte der eigenen Gesellschaft heraus - weit weg nach Übersee. Die Revoltierenden versanken in gegenaufklärerischem Ersatzprotest. Sie projizierten das zentrale Problem ihres Landes auf Washington. Sie vernebelten Auschwitz hinter dem Massaker von My Lai, das 503 Männer, Frauen, Kinder und Greise das Leben gekostet hatte, und brüllten: "LBJ - how many kids did you kill today?" Ihr Interesse an den Einzelheiten der Naziherrschaft erlosch schlagartig. Stattdessen entstanden massenweise Flugblätter, in denen einzelne Personen oder komplette politische Systeme als "faschistisch" verunglimpft wurden, aber keines, das sich mit den damals vor zahlreichen deutschen Gerichten laufenden Strafverfahren gegen NS-Verbrecher auseinandersetzte und zum Besuch eines solchen Prozesses aufforderte. Diese Abstinenz hielt bis zum Ende der Siebzigerjahre an, in hartnäckigen Fällen noch länger. Die einzige Ausnahme bildete eine Demonstration im Dezember 1968 anlässlich des Freispruchs von Hans-Joachim Rehse, der als Richter am Volksgerichtshof mindestens 231 Todesurteile mitverantwortet hatte. Doch diente diese Demonstration, als Teil der Justizkampagne, allein der Delegitimierung der bundesdeutschen Gerichte.

Wie wenig sich die einstigen Vordenker der Studentenrebellion später darüber Rechenschaft ablegten, zeigen die Äußerungen von Wolfgang Lefevre während eines Podiumsgesprächs zur "Bedeutung der Faschismusdiskussion in den 60er Jahren", die im Jahr 1988 an der FU veranstaltet wurde. Er vermied in seinen beiden gewiss 30 Minuten langen Statements, den Begriff "nationalsozialistische Verbrechen" auch nur einmal auszusprechen. Er flüchtete weiterhin vor den bedrückenden Tatsachen, sprach von den Notstandsgesetzen, von der Großen Koalition, von der Spiegel-Affäre, vom Vietnamkrieg und vom Tod Benno Ohnesorgs in fortgesetzter Geschichtsfeigheit und chronifizierter Amnesie. Lefevre unterschied sich darin nicht von Rudi Dutschke, der 1978, ein Jahr vor seinem Tod, wissen ließ: "Meine christliche Scham über das Geschehene war so groß, dass ich es ablehnte, weitere Beweisdokumente zu lesen, und mich mit einer allgemeinen Erkenntnis zufriedengab: Der Sieg und die Macht der NSDAP, das Entstehen des Zweiten Weltkriegs ist von dem Bündnis zwischen NSDAP und den Reichen (Monopolkapital) nicht zu trennen."(235)

Nicht selten wird behauptet, die Revolte sei deshalb so heftig verlaufen, weil die Nazivergangenheit in der westdeutschen Öffentlichkeit einvernehmlich beschwiegen worden sei. Das Gegenteil ist richtig. In ihrer spezifischen Abkehr von der Wirklichkeit müssen die schweren gesellschaftlichen Turbulenzen von 1968 vielmehr als Flucht vor den zunehmend thematisierten, in immer deutlicheren Konturen sichtbaren deutschen Verbrechen gedeutet werden. Der Studentenprotest irrte auch deshalb ins Besinnungslose ab, weil in der Öffentlichkeit und von Staats wegen in den Schulen immer intensiver über den Mord an den Juden geredet und informiert wurde, weil von 1963 bis 1965 der große Auschwitz-Prozess in Frankfurt und Hunderte weiterer NS-Verfahren in Gang gesetzt worden waren. Einmal thematisiert, ließen sich die deutschen Gewaltverbrechen der NS-Jahre nicht auf dem Weg eines kurzen generationellen Ablösungskonflikts überwinden.

Tatsächlich war das Interesse an der jüngsten deutschen Vergangenheit Anfang und erst recht Mitte der Sechzigerjahre erwacht. Im Alter von 14 erfuhr ich 1961 während einer nächtlichen Lesung bei den Christlichen Pfadfindern von der Erschießung von 33.000 Juden am Rand der Schlucht von Babi Jar bei Kiew. Der Stammesführer verlas am Lagerfeuer die Zeugenaussagen von Überlebenden. Später förderten engagierte jüngere, in meinem Fall CSU-nahe Lehrer die Aufklärung nach Kräften. Wir lasen als Schüler die "Anatomie des SS-Staates", Ernst Wiecherts "Totenwald" und wurden in der Oberstufe mit den Filmen von Erwin Leiser über Hitlers Herrschaft, über das Warschauer Ghetto und die Vernichtungslager systematisch unterrichtet. Wir besuchten das Auschwitz-Oratorium "Die Ermittlung" von Peter Weiss und erlebten, wie der eine Lehrer mit uns dort hinging und der andere fuchtelte: "So etwas gehört nicht auf die Bühne!"

In jenen Jahren ereignete sich in ungezählten deutschen Familien dieselbe Urszene: "Ihr habt das gewusst! Ihr müsst das gewusst haben!" Heute wird manchmal behauptet, die drei Staatsgewalten Parlament, Regierung und Justiz hätten zu wenig für die Aufklärung der NS-Zeit getan. Tatsächlich taten sie mehr, als die deutsche Gesellschaft ertragen konnte. Zum Crash kam es in den Familien, beim Abendessen. Was immer die Eltern gewusst, wie immer sie sich verhalten hatten, sie reagierten hilflos. Sie schwiegen verstört, wütend, suchten nach Ausflüchten. Im schönen Wohlleben der Bundesrepublik erwischte sie die Konfrontation ungewappnet. Sie waren aus einst begeisterten jungen Nazis zu Demokraten geworden, zu Neodemokraten, wie Löwenthal sie bezeichnete: nicht besonders gefestigt, aber immerhin. Mit der NPD sympathisierten sie nicht.

1968, das Jahr der Prozesse gegen NS-Mörder

Seit 1960 mühten sich in der Bundesrepublik Hunderte Staatsanwälte, Kriminalbeamte und Richter um die Aufklärung von NS-Verbrechen. Allein im Jahr 1968 leiteten bundesdeutsche Staatsanwaltschaften 2.307 Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche NS-Mörder ein. Im selben Jahr schlossen deutsche Schwurgerichte 30 einschlägige Prozesse mit erstinstanzlichen Urteilen ab: Angeklagt waren 118 Männer und Frauen; in 23 Fällen verhängten die Kammern lebenslange Haft. Nimmt man das Jahr 1954 als Ausgangspunkt (236), dann wurden 1968 mehr NS-Prozesse geführt als in jedem anderen Jahr davor oder danach.

Im Jahr 1968 wurden in ununterbrochener Folge, an jedem Werktag und vielfach gleichzeitig die folgenden Tatkomplexe öffentlich verhandelt und abgeurteilt: Chelmno, Belzec, Sobibor, Treblinka, Mauthausen, Gusen, Ghetto Warschau, Ghetto Grodno, Zwangsarbeitslager Drohobycz; Dienststellen des Sicherheitsdienstes in Sofia und Skopje, Saloniki, Belgrad, Lemberg, Tarnopol, Stanislau, Kolomea, Przemysl, Tarnow, Hubrieszow, Skarszysko-Kamienna, Bad Rabka, Zakopane, Krakau, Neusandez, Mielec, Rzeszow, Cholm, Gorlice, Bialystok, Mogilew, Den Haag; gleichzeitig wurden Angehörige der Polizeibataillone 101 (Lublin), 306 (Lublin) und 309 (Bialystok) angeklagt und verurteilt, ebenso Gendarmerie-Männer, die in Mogilew, Tschenstochau und Komarow eingesetzt gewesen waren; Beamte der Gebietskommissariate Lida und Kowel; Angehörige des Stabs des SS- und Polizeiführers in Krakau; Mitglieder des Volksdeutschen Selbstschutzes in Danzig-Westpreußen; Beamte des Reichskriminalpolizeiamts und des Sicherheitsdienstes wegen des Einsatzes von Gaswagen; "Euthanasie"-Ärzte und Kriegsgefangenenmörder; parallel verhandelten die Gerichte fünf Sachsenhausen-Prozesse, das mörderische Nebenlager Lieberose eingeschlossen, und konfrontierten die deutsche Gesellschaft in drei weiteren Hauptverhandlungen mit dem Vernichtungslager Auschwitz. Tag für Tag wurde ihr gezeigt, wie durchschnittlich, deutsch-normal und ansonsten unbescholten die Mörder waren. In der Presse wurde darüber ausführlich berichtet. Längst hatte der stern eine große Reportage mit der Überschrift gedruckt "Die Mörder sind wie du und ich".(237)

Befragt man Achtundsechziger heute, erinnern sie sich nicht an einen dieser Prozesse. Stattdessen ist ihnen der Kitzel präsent geblieben, den sie beim allseits beliebten, damals noch einfachen Klamottenklauen erlebten oder beim Coming-out als Steinewerfer. Zu gut bewahrtem Sündenstolz fügt sich die Erinnerung an das erhebende Gefühl, wenn man eine selbst erstellte, frisch gedruckte Zeitung zum Kampf gegen das ferne Böse oder den nahen "Zwischenprüfungsterror" in Händen hielt.

Gemessen an den deutschen Verbrechen arbeiteten die deutschen Ermittlungsbehörden und Gerichte viel zu langsam, doch für die damals in der Bundesrepublik lebenden Deutschen - die akademische Jugend eingeschlossen - deckten sie unerträglich viel auf.

Die Staatsanwälte, die in NS-Sachen ermittelten, waren jung, in aller Regel gehörten sie zur Zwischengeneration von Helmut Kohl, zu den heute rund Achtzigjährigen. Ihnen fehlte nicht der Verfolgungswille, sondern der gesellschaftliche Beistand, das öffentliche Echo gerade unter den jungen Deutschen. Das ergibt jedes Gespräch mit einem der seinerzeit aktiven Anklagevertreter. Als ich 1981 begann, mich mit der NS-Geschichte zu beschäftigen, wandte ich mich an Staatsanwalt Dietrich Kuhlbrodt in Hamburg. Ich interessierte mich für ein "Euthanasie"-Verfahren, das sich gegen den Hamburger Staatssekretär Kurt Struve (SPD, zuvor NSDAP) und den Leiter der evangelischen Alsterdorfer Anstalten, Pastor Friedrich Lensch, gerichtet hatte. Im Fall Lensch hatte das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, im Fall Struve schon nach wenigen Tagen die angeblich dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten festgestellt und den Prozess abgebrochen.

Kuhlbrodt gab mir einen kopierten Aktensatz, mehr als einen Kubikmeter Papier, der gerade zur Papiermühle gefahren werden sollte, mit dem Bemerken: "Ich habe fünf Jahre daran gearbeitet. Sie sind der Erste, der danach fragt." Als der Deutsche Bundestag im Sommer 1969 die Verjährungsfrist für Mord und Völkermord von 20 auf 30 Jahre verlängerte, damit die NS-Verbrechen weiter verfolgt werden konnten, fand das in keiner der Zeitungen der "antifaschistischen" Neuen Linken irgendeinen Niederschlag. Historiker können sich die Augen nach solchen Texten ausgucken, sie werden nichts finden. Das Kursbuch und die theoretische Zeitschrift des SDS, die neue kritik, mieden solche Themen wie der Teufel das Weihwasser. Je mehr die westdeutsche Jugend revoltierte, desto mehr einte sie die stillschweigende Übereinkunft: Davon wollen wir nichts wissen.

Heute behaupten viele der altersgrauen Achtundsechziger, sie hätten die "Aufarbeitung der NS-Verbrechen" in Gang gesetzt, und klopfen sich dabei gegenseitig auf die Schultern. Richtig ist vielmehr, dass sie beziehungsweise wir den Prozess der deutschen Selbstaufklärung empfindlich behindert haben.

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(235) Peter Jahn, Wolfgang Lefevre, Reinhard Strecker, die Bedeutung der Faschismusdiskussion in den 60er Jahren, Podiumsdiskussion am 4.5.1988 an der FU Berlin (www.infopartisan.net/archive/1968/29704.html, 4.10.2007); Rudi Dutschke, zit. nach Gretchen Dutschke-Klotz, Was Rudi Dutschke zu den Irrwegen der abgefallenen Achtundsechziger sagen würde (www.isioma.net/sds00299.html, 4.10.2007)
(236) Bis 1954 mussten deutsche Gerichte NS-Täter noch auf Druck oder Anordnung der Alliierten verfolgen, danach nicht mehr
(237) Rückerl, NS-Verbrechen vor Gericht, S. 184, 192 f., 331; Reportage von Hans Nogly über den 1921 geborenen, bei seinen Schülern beliebten Fachschullehrer Hans Stark, der als SS-Mann in Auschwitz exzessiv gemordet hatte, in: stern vom 14.3.1965