Im ersten Band stellt der Autor die Grundlagen (u.a. Rechtsquellen, Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie) dar. Es folgen das Staatsrecht (Grundrechte und Staatsorganisation), das Europarecht und das Völkerrecht. Der dritte Abschnitt ist dem Strafrecht gewidmet, wobei der Autor zunächst allgemeine Fragestellungen behandelt (u.a. Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld sowie Versuch und Vollendung), bevor er sich ausführlich den einzelnen Tatbeständen wie Totschlag, Mord, Diebstahl, Raub usw. zuwendet.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.10.2003
Christian Geyer gerät trotz der trockenen Materie bei seiner Rezension des auf zwei Bände angelegten ersten Teil des dtv-Atlas Rechts richtig ins Schwärmen. Normalerweise gilt auch für den Rezensenten, dass Recht ein Thema ist, von dem er "lieber die Finger lässt", weil er die Logik dieser Parallelwelt nicht begreift - doch dieser informative Band scheint für ihn alles zu ändern. Nicht nur "ein schwacher Lichtstrahl" fällt auf das Thema, sondern "in strahlende Festbeleuchtung wird hier das Recht getaucht". Dabei geht es nicht um einzelne Teilbereiche, das Heft schafft einen Rundumschlag: das Europarecht wird ebenso behandelt wie das Strafrecht. Als "Sahnehäubchen" bezeichnet Geyer das Kartenmaterial, das die sowieso schon benutzer- und laienfreundlichen Inhalte des Buch noch anschaulicher macht.
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