Die neue Verfassung Afghanistans wurde als Fundament von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Stabilität und Souveränität bezeichnet, als historische Errungenschaft, als "mutiger Erfolg" und Meilenstein auf dem Weg in eine freie und wohlhabende Zukunft. Aber wird die neue Verfassung diesen Kommentaren gerecht? Setzten sich die in Afghanistan militärisch mächtigen Akteure durch oder beruht die neue Verfassung vielleicht stärker auf überlieferten, allgemeinen, traditionell afghanischen Regelungen? Wie bestimmt das in der Verfassung verankerte Verhältnis zwischen Tradition und Modernität die weitere Entwicklung des Landes und die Erreichung der im Petersberger Abkommen gesetzten Ziele?
Rezensionsnotiz zu
Neue Zürcher Zeitung, 15.06.2007
Zufrieden zeigt sich Rezensent Wolfgang G. Schwanitz mit Gerlinde Gerbers Arbeit über die neue Verfassung Afghanistans. Insbesondere ihre Darstellung der Verfassungsgeschichte des Landes mit seinen diversen Verfassungen ab 1923 findet er erhellend, auch im Blick auf den Umgang der Politiker achtzig Jahre später. Zustimmend äußert er sich über Gerbers Beurteilung der zu starken Rolle des Islam in der aktuellen Verfassung. Nichtsdestoweniger hebt er hervor, dass es sich dabei um eines der modernsten Grundgesetze handelt, mit Gewaltenteilung, Menschen- und Bürgerrechten, Gleichbehandlung der Ethnien sowie von Mann und Frau. Skeptisch betrachtet er Gerbers Ansicht, der Gehalt der bisherigen afghanischen Verfassungen habe einen größeren Einfluss auf das jüngste Grundgesetz als die Politiker gehabt. Auch ihre kritischen Äußerungen über die Politik der USA scheint ihm bisweilen zu einseitig. Dennoch lobt er die Arbeit anschließend als "solide" Grundlage für weitere vertiefende Studien zur Entwicklung in Afghanistan.
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