Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit zahlen Parlamentsfraktionen seit Jahren verfassungswidrige Zulagen in Millionenhöhe an eine Vielzahl von Abgeordneten in Bund und Ländern. Erlaubt sind Zusatzgehälter nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur für Parlamentspräsidenten, Vizepräsidenten und Fraktionsvorsitzende. Doch die Verfassungsgrenze wird fast überall hemmungslos überschritten.
Rezensionsnotiz zu
Süddeutsche Zeitung, 22.08.2011
Durchaus anerkennend äußert sich Helmut Kerscher über Hans Herbert von Arnims Buch über staatliche Politikfinanzierung. Er schätzt den Verfassungsrechtler als Experten auf diesem Gebiet und hält dessen in zahlreichen Artikeln, Sendungen und Büchern geäußerte Kritik an Abgeordnetenbezügen und Staatsgeldern für den Politikbetrieb für berechtigt. Im Zentrum des jüngsten Buch des Autors sieht er die Auseinandersetzung mit einem "Unterfall" der Politikfinanzierung, nämlich die Fraktionsfinanzierung und die Extra-Diäten für Funktionsträger. Arnims Kritik und seinen Vorwurf des Verfassungsbruchs findet er überzeugend. Allerdings hält er dem Autor unangemessene Pauschalkritik an Abgeordneten und Andersdenkenden vor. Auch die "allzu emotionalen Passagen" schaden nach Ansicht des Rezensenten dem Anliegen des Autors.
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