"Nachdenken über das Recht ist Teil des Nachdenkens über die gute, den Menschen zuträgliche Ordnung des Gemeinwesens" (H. Hofmann) ? im Sinne dieser Einsicht werden Ideen des Rechts und Konzepte des staatlichen Gemeinwesens in ihrem Zusammenhang gesehen und erläutert. Gut lesbar und anhand zahlreicher Beispiele führt der Autor sowohl historisch als auch systematisch in die Rechts- und Staatsphilosophie ein. In vier Teilen entfaltet er die formellen und materiellen Grundbegriffe der Rechtsphilosophie, spürt dem Verhältnis von Staats- und Naturrecht nach und diskutiert aktuelle Kernprobleme wie Freiheitsbegriff und Gerechtigkeitsfrage. Das Buch bietet eine Bestandsaufnahme heute maßgeblicher theoretischer Positionen und zeigt, dass sie Konsequenzen bestimmter epochaler Problemlagen sind.
Was ist brillant? liesse sich fragen. Angesichts der von Hauke Brunkhorst aufgeworfenen Frage, was Recht sei und seinem Urteil zu diesem Buch. Streitbar jedenfalls findet der Rezensent die Thesen des Autors, seine "modische Sozilstaatskritik" und die Vorstellung davon, dass soziale Gerechtigkeit "keine Illusion" sei. Und brillant? Brillant, schreibt Brunkhorst, sei die Art, wie in diesem Buch Fragen von politischer Aktualität mit historischer Tiefenschärfe und grundbegrifflicher Klarheit vereint würden.
Rezensionsnotiz zu
Süddeutsche Zeitung, 02.12.2000
Der Rezensent bekennt seine Schwierigkeit, dieses Buch angemessen zu besprechen: zu komplex, anderen Monografien zum Thema "weit überlegen". Nur zu empfehlen also für Leute, die sich mit dem Stoff auskennen. Als "Einführung in die Rechts- und Staatsphilophie" darum ganz und gar nicht geeignet. Detlef Horster gelingt es seinerseits nicht, Laien in die Materie des Buches einzuführen, was einen angesichts des redaktionell gewährten Raums für seinen Artikel auch kaum wundert. Zwei Hauptaspekte des Buches vermag er zu benennen: die Begründung und die Geltung des Rechts. Hofmanns Vorgehensweise bezeichnet er als diachron und synchron zugleich: da werden Paradigmenwechsel in der Rechtsauffassung quer durch die Geschichte behandelt, aber auch der Streit zwischen Gerechtigkeitstheoretikern und Positivrechtlern aufgerollt: bei den letzteren vermutet der Rezensent den Autor.
Rezensionsnotiz zu
Neue Zürcher Zeitung, 08.07.2000
Der Rezensent mit dem Kürzel „hof“ weist zunächst darauf hin, dass man auch Jurist werden kann, ohne je einen Gedanken daran verschwendet zu haben, was „das Recht“ eigentlich ist. Hofmanns Einführung in die Thematik scheint ihm ein gelungener Beitrag zur Beantwortung dieser Frage zu sein. Anders als meist üblich habe Hofmann sich nicht für einen historischen oder systematischen Ansatz entschieden, sondern beide miteinander verknüpft. Dabei werden, wie „hof“ feststellt, sämtliche historisch-rechtsphilosophisch bedeutenden Felder abgeschritten und - bis auf Spinoza - alle großen Rechtsphilosophen vorgestellt. Was die zeitgenössischen Philosophen betrifft habe Hofmann vor allem die Kommunitaristen berücksichtigt. „Critical Legal Studies und die Postmodernisten kümmern ihn (noch) nicht“, so „hof“. Besonders lobenswert findet der Rezensent darüber hinaus, dass Hofmann im Schlusskapitel die Rechtsphilosophen zu stärkerer Einmischung bei den Diskussionen über die soziale Marktwirtschaft auffordert.
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