Der Band veröffentlicht die in dem 1999 erschienenen Textband zitierten und ausgewerteten Dokumente, die bei der Beurteilung der Frage hinsichtlich der Einwirkungen aus dem Ausland auf die "Väter des Grundgesetzes" beachtet werden müssen und die bislang noch nicht publiziert waren.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 04.11.2003
Ziemlich ärgerlich findet Rezensent Rudolf Morsey den von Heinrich Wilms herausgegebenen Band "Ausländische Einwirkungen auf die Entstehung des Grundgesetzes. Dokumente". Dabei handelt es um eine ergänzende Dokumentensammlung zu Wilms' bereits 1999 erschienener gleichnamiger Arbeit über den Einfluss der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und Frankreichs auf die Ausgestaltung der Verfassung des von ihnen zugelassenen, aber weiterhin abhängigen westdeutschen Bundesstaats. Eine bekannte Einflussnahme, die von Wilms' Sammlung mit 137 ausgewählten Dokumenten belegt werde. Der Band selbst kann vor Morseys Augen allerdings nicht bestehen. Er findet ihn durchweg schlampig, fehlerhaft und nachlässig. So spare sich Wilms einen Hinweis auf die Erstveröffentlichungen der Dokumente - etwa vier Fünftel der abgedruckten Protokolle sind längst publiziert - und verzichte auf Anmerkungen sowie auf Vor- und Rückverweise. Und Morsey entdeckt weitere Mängel: fehlendes Register und Literaturverzeichnis, Druckfehler am laufenden Band, mehr als dreißig falsch geschriebene Namen. Selbst "groteske Irrtümer" in den abgedruckten Texten seien nicht korrigiert, bemängelt der Rezensent.
Anmerkung des Buchautors Zur FAZ-Rezension von Rudolph Morsey, die der Perlentaucher hier resümiert, erklärt der Herausgeber der Dokumentarsammlung, Heinrich Wilms: "Ich kann diese Kritik nicht teilen. In der Rezension wird unter anderem geltend gemacht, dass in den Dokumenten viele Fehler enthalten seien. In dem Vorwort zur Dokumentensammlung habe ich dagegen ausgeführt: 'die Originale sind teilweise von sehr schlechter Qualität /.../ von der Verbesserung grammatikalischer Fehler ist abgesehen worden, da dies den Kontext unter Umständen verändern könnte. Der Leser soll sich selbst ein Bild über die historische Bewertung der einzelnen Dokumente machen. Es galt daher, möglichst nahe am Original zu bleiben.' Diese klaren Ausführungen werden von dem Rezensenten Morsey in seiner Darstellung nicht beachtet. Auch geht meiner Meinung nach nicht klar aus der Rezension hervor, dass es sich bei der Dokumentensammlung um eine bloße Anlage zu einer anderen Publikation handelt, die lediglich die dort zitierten Dokumente wiedergeben will. Diese andere Publikation beinhaltet auch ein umfangreiches Sachregister und ein Literaturverzeichnis. Die Rezension von Morsey enthält daher keine berechtigten Kritikpunkte."
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