Der Bundesstaat ist ein Traditionsgut der deutschen Verfassungsgeschichte. Wie heute die Bundesrepublik waren auch schon Bismarcks Kaiserreich und die Weimarer Republik bundesstaatlich verfasst. An einer Gesamtdarstellung des deutschen Bundesstaates von seiner Gründung 1867/71 bis zu seinem vorläufigen Ende 1933 hat es bisher gefehlt. Diese Lücke in der verfassungsgeschichtlichen Literatur ist nun geschlossen. Heiko Holste macht Kontinuitäten und Wandlungen im Verhältnis von Reich und Ländern deutlich und das Zusammenwachsen des deutschen Nationalstaates anschaulich. Es zeigt sich, dass der Bundesstaat in der deutschen Verfassungsgeschichte fast ausschließlich im Zusammenhang mit nationalstaatlicher Einheit verstanden wurde.
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