Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit für Kinder ist ein notwendiges Ziel deutscher Sozialpolitik. Die Arbeit von Josef Hoffmann geht den rechtlichen Grundlagen detailliert nach. Zunächst werden dabei die Begriffe Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit für Kinder geklärt. Der Autor untersucht, inwieweit die Verwirklichung des genannten Zieles durch das Grundgesetz geboten ist. Er arbeitet heraus, dass soziale Gerechtigkeit für Kinder herzustellen eine Aufgabe des Sozialstaats ist und konkretisiert das Sozialstaatsprinzip mit Hilfe des »Capabilities Approach«. Er erstellt eine Liste grundlegender Fähigkeiten, die Kinder benötigen, um die sich ihnen bietenden Chancen angemessen nutzen zu können. Es ist Aufgabe des Sozialstaates, die Erlangung dieser Fähigkeiten zu fördern. Die Grundrechte schützen Kinder insbesondere vor Diskriminierungen und Gefährdungen des Kindeswohls. Der allgemeine Besuch einer Vorschuleinrichtung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Verbesserung der Chancengerechtigkeit. Der Autor plädiert dafür, eine Kindergartenpflicht verfassungsrechtlich zu normieren. Josef Hoffmann lehrt an der FH Frankfurt Kinder- und Jugendhilferecht und Theorien sozialer Gerechtigkeit. Sein Buch wendet sich an alle, die sich für Kinderrechte und Sozialpolitik interessieren.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 05.01.2007
Gerd Roellecke kann mit Josef Hoffmanns Überlegungen zur sozialen Gleichheit von Kindern rein gar nichts anfangen. Zunächst einmal stört er sich daran, dass sie nicht unbedingt dem Ziel dienlich sind, mehr Kinder in die Welt zu setzen, wobei nicht recht deutlich wird, ob dies auch Hoffmanns Anliegen ist. Und auch im Weiteren lassen den Rezensenten die Positionen dieses Buchs förmlich schaudern: Er wirft dem Autor vor, bei der Forcierung der Chancengleichheit vor allem auf staatlichen Zwang zu setzen und Ausnahmen nicht gelten zu lassen. Der reinste Gräuel sind ihm gleichmacherische Aussagen, nach denen niemand aufgrund von Dispositionen benachteiligt werden dürfe, für die er nichts könne. Da, lästert Roellecke, könne Hoffmann genauso gut für die Abschaffung des Erbrechts plädieren. Roelleckes Urteil: "Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, als halte er alle für unfrei, die keine Staatsknete bekommen."
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