Die Förderung der "sudetendeutschen Volksgruppe" durch die jeweiligen bayerischen Staatsregierungen gilt bis heute im Allgemeinen als Paradebeispiel für die vorbehaltlose finanzielle und politische Subventionierung einer Vertriebenengruppierung durch eine staatliche Institution der Bundesrepublik Deutschland. Dass die in der so genannten Schirmherrschaft institutionalisierte Beziehung weitaus komplexer war, zeigt die vorliegende Studie, die im Kern den Zeitraum von der Übernahme des patenschaftsähnlichen Verhältnisses im Jahr 1954 bis zur Ratifikation des Prager Vertrages zwischen der BRD und der Tschechoslowakei 1974 behandelt. Sie untersucht nicht nur die praktisch-politischen Funktionen des wechselseitigen Verhältnisses, sondern darüber hinaus auch die signifikante Identitätskonstruktion der Sudetendeutschen nach 1945.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11.10.2010
Matthias Stickler schätzt K. Erik Franzens Studie über die enge Verbindung zwischen der CSU und der Sudetendeutschen Landsmannschaft (SL) von 1954 bis 1974. Wie er berichtet, charakterisiert der Autor das Kalkül der CSU gegenüber der SL als aktive Klientelbildung bei gleichzeitiger Kontrolle. Die für beide Seiten vorteilhafte Politik habe die Integration der Vertriebenen entscheidend gefördert. Stickler weist auf die kritische Haltung Franzens gegenüber der SL hin. Auch wenn er bei den Bewertungen nicht immer mit dem Autor einer Meinung zu sein scheint, würdigt er die Arbeit insgesamt als einen "wichtigen Beitrag" zur Geschichte der Vertriebenenintegration und der Sudetendeutschen nach 1945.
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