Kent D. Lerch (Hg.)

Recht verstehen

Verständlichkeit, Missverständlichkeit und Unverständlichkeit von Recht
Cover: Recht verstehen
Walter de Gruyter Verlag, Berlin 2004
ISBN 9783110181425
Gebunden, 466 Seiten, 98,00 EUR

Klappentext

Studien der Interdisziplinären Arbeitsgruppe "Sprache des Rechts" der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften Band 1. Die dreibändige Schriftenreihe ist ein Kompendium des heutigen Forschungsstandes zu Sprache und Recht. Die wichtigsten Ansätze namhafter Protagonisten auf dem Gebiet der Rechtslinguistik sind hierin gesichtet, gesammelt und ausführlich besprochen. Neben einer Vorstellung der Autoren sowie einer Verortung der einzelnen Beiträge im sprach- und rechtswissenschaftlichen Diskurs erfolgt die Darlegung und Erörterung der aktuellen Forschungssituation, welche die Grundprobleme und Tendenzen der Forschung erkennen lässt. Dies erscheint um so notwendiger, als für die mit dem Gegenstand befassten Sprach-, Rechts- und Sozialwissenschaftler bislang ein umfassendes Nachschlagewerk fehlt, das sie unmittelbar an die Forschungsprobleme heranführt.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 09.05.2005

Am ehesten haben Gerd Roellecke noch die systemtheoretischen Beiträge des Bandes "Recht verstehen" der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften überzeugt. Denn immerhin schreibt die systemtheoretische Analyse fest, dass die Systeme Sprache und Recht säuberlich geschieden sind. Und genau das macht das Dilemma des Aufsatzbandes aus, befindet Roellecke. Nicht einmal die Autoren des Bandes können sich wirklich verständigen. Einerseits legt Hans Magnus Enzensberger luzide auf anderthalb Seiten dar, dass das Recht sich der Unverständlichkeit bedient, um seine Pfründe zu sichern. (Und erteilt dem Leser, indem er offen lässt, ob er im Ernst spricht oder ironisch, ganz nebenbei eine Lektion über die Ambivalenz der Sprache.) Andererseits darf aber, ungeachtet dessen, Psycholinguist Wolfgang Klein darauf hinweisen, dass das Volk seine Gesetze doch eigentlich verstehen können sollte, immerhin ist es der Souverän. Dann spricht der Rezensent Klartext: Es gibt keine Sprache des Rechts. Basta. Und dieser Band ist kein Ruhmesblatt der Akademie.
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