Der Autor beschäftigt sich mit der Frage der Verantwortlichkeit für gentechnisch verursachte Schäden. Beleuchtet wird die Zurechnungsproblematik sowohl aus gesellschaftstheoretischer als auch aus rechtlicher Warte.
Rezensionsnotiz zu
Neue Zürcher Zeitung, 17.05.2003
Der Titel dieser Dissertation ist vielleicht ein wenig irreführend, meint der "hof." zeichnende Rezensent. Autor Marcel Brühlhart widme dem Haftpflichtrecht im engeren Sinne nur etwa ein Drittel seines Buchs. Dafür biete er einen "konzisen Aufriss der Risikodebatten", die in den letzten Jahrzehnten geführt wurden. Aber auch damit bereite er nur seine "provokative" These vor, wonach eine gerechte Risikoverteilung mit dem Haftpflichtrecht überhaupt nicht zu haben ist. Denn erstens wisse man gar nicht, welche Schäden in der Zukunft entstehen können. Und zweitens sei der Geschädigte, dem die Beweislast obliege, bei einer solch komplexen und unerforschten Materie, kaum in der Lage, den Schadensbeweis zu führen. Das ganze "Risiko 'Gentechnik'" liege somit beim Geschädigten - was für den Autor mit Gerechtigkeit nicht zu vereinbaren ist. Und für den Rezensenten vermutlich auch nicht.
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