Zu allen Zeiten war die Bevölkerung Objekt politischer Interventionen. Ein zentrales Instrument bei der Regulierung staatlicher Bevölkerungspolitik bildete das Ehe- und Familienrecht. Die vorliegende Untersuchung analysiert Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen Bevölkerungstheorie, Bevölkerungspolitik, Familien- und Ehetheorie sowie staatlicher Ehepolitik im Zeitraum von ca. 1760 bis 1870 in Deutschland.
Was darf oder muss der Staat tun, um dem Fortpflanzungsverhalten seiner Untertanen auf die Sprünge zu helfen? Diese "hässliche" Frage beschäftigt das alternde Deutschland heute ebenso wie vor zweihundert Jahren, und Elisabeth Thadden nutzt Manfred Fuhrmanns Doktorarbeit zum Thema, um sich einige grundsätzliche Gedanken zu machen. Klug, anregend und reichhaltig findet die Rezensentin die Arbeit, außerdem gerade zur rechten Zeit erschienen. Fuhrmann untersuche, wie sich in den Jahren 1760 bis 1870 die bevölkerungspolitische Debatte auf Ehepolitik, auf die Schaffung und Beseitigung von Ehehindernissen ausgewirkt hat. Und siehe da, es stellt sich heraus, das bereits in der Spätaufklärung sozialer Aufstieg und die Sicherung des Status die mächtigste Triebfeder der Empfängnisverhütung waren. Fuhrmann, lobt die Rezensentin schließlich, gibt der hässlichen Frage nach staatlicher Bevölkerungspolitik "ihre aufgeklärte Geschichte und ihre Reiz zurück, ohne die Abgründe zu verschleiern".
Rezensionsnotiz zu
Süddeutsche Zeitung, 11.12.2002
Die Bevölkerungspolitik ist die Schwachstelle des liberalen Systems, behauptet Robert Jütte und zitiert den Sozialisten Karl Georg Winkblech, der diesen Umstand bereits im 19. Jahrhundert beklagte. Früher dagegen war das ganz anders, weiß Jütte nun dank einer rechtshistorischen Studie, die sich mit der Bevölkerungspolitik zwischen 1780 und 1870 befasst. In der absolutistischen Ära galt eine große Bevölkerung als Ausdruck von Wohlstand und Macht, referiert Jütte. Man entwickelte bereits damals Bestrebungen zur möglichst lückenlosen Erfassung von Geburten und Sterbefällen, darüber hinaus versuchte man sogar aktiv das Bevölkerungswachstum zu forcieren, indem man mithilfe von Gesetzen die Ehelust und Kinderanzahl zu steigern versuchte. Diese interventionistische Familien - und Bevölkerungspolitik war nicht unumstritten unter den Rechtsauslegern, berichtet Jütte weiter, doch blieb sie in Deutschland bis Mitte des 19. Jahrhunderts vorherrschende Praxis. Fuhrmann, referiert die diversen Positionen ordentlich, so Jütte, handelt es sich doch um eine Dissertation; orientiert habe sich der Autor an der neueren Ideengeschichte amerikanischer Prägung, die auch weniger bekannte Texte miteinbeziehe.
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