Die Arbeit stellt eine grundlegende und kritische Analyse der Legitimation der Jurisdiktionsgewalt und der materiellen Kompetenzen des Internationalen Strafgerichtshofs und der UN-Straftribunale dar. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist die vergleichende Analyse der Legitimationskonzepte des neuen Internationalen Strafgerichtshofs und der UN-Straftribunale. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl der Vertragsansatz des StGH als auch die Ermächtigung durch Resolution des Sicherheitsrats eine hinreichende Rechtsgrundlage für die strafrichterliche Jurisdiktionsgewalt bieten. Beide Ansätze setzten nach seiner Auffassung aber grundsätzlich die Verankerung der Straftatbestände im geltenden Völkerrecht voraus.
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