Der Einsatz tödlicher Waffengewalt ist seit jeher eine Selbstverständlichkeit kriegerischer Auseinandersetzungen. Angesichts zunehmender Konfrontation vor allem westlicher Streitkräfte mit asymmetrischer und terroristischer Kriegsführung und umstrittener militärischer Reaktionen wie der gezielten Tötung von Terrorverdächtigen rückt der Einsatz tödlicher Waffengewalt in extraterritorialen Einsätzen jedoch immer mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Dies gilt für Deutschland spätestens seit dem von Bundeswehroberst Klein angeordneten Luftangriff von Kunduz vom 4. September 2009. Vor diesem Hintergrund geht der Autor der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen und in welchen Grenzen deutsche Hoheitsträger im Ausland - die deutsche auswärtige Gewalt - zu tödlichem Waffeneinsatz berechtigt sind.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.02.2017
Christian Hillgruber informiert sich bei Carl-Wendelin Neubert über die Verfassungsmäßigkeit der Anwendung tödlicher Waffengewalt gegen Zivilpersonen bei Einsätzen der Bundeswehr. Wird die völkerrechtliche Garantie des Menschenrechts auf Leben gewahrt? So lautet für Hillgruber die Kernfrage der Studie. Der Autor hält das Grundgesetz für eine hinreichende Rechtsgrundlage für Eingriffe in die völkerrechtlichen Garantien eines Menschenrechts auf Leben im Kriegsfall, erklärt der Rezensent. Mit seiner Meinung, dass Bundeswehr und Polizei im Auslandseinsatz der Bindung an die Grundrechte unterliegen, folgt der Autor der vorherrschenden Ansicht, meint Hillgruber.
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