Das Konzept der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das im Rahmen des Nürnberger Prozesses nach dem Zweiten Weltkrieg erstmals formuliert und angewendet wurde, ist in der jüngeren Vergangenheit durch die Strafgerichtshöfe der Vereinten Nationen für das ehemalige Jugoslawien sowie Ruanda fortentwickelt worden. Weitgehend ungeklärt sind bisher jedoch die theoretischen Grundlagen des Konzeptes, insbesondere die Abgrenzung des Verbrechenstypus von den in internationalen Abkommen kodifizierten Kriegsverbrechen einerseits und Gewaltverbrechen nach dem nationalen Strafrecht andererseits. In dieser Arbeit wird der Versuch unternommen, anhand einer umfassenden Analyse der historischen Entwicklung des Konzeptes sowie seiner Bezugspunkte im internationalen Rechtssystem - insbesondere dem humanitären Völkerrecht - den Kernpunkt der Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufzufinden und hieraus eine Erklärung für die universelle Betroffenheit abzuleiten.
Rezensionsnotiz zu
Süddeutsche Zeitung, 27.01.2004
Eine "große Studie" erblickt Rezensent Peter Reichel in Gisela Manskes Dissertation, die sich "eingehend, differenziert und materialreich" mit den Verbrechen gegen die Menschlichkeit auseinandersetzt. Wie Reichel berichtet, befasst sich Manske zunächst mit der historischen Entwicklung des Konzepts, seiner Definition in internationalen Verträgen und internationaler Rechtsprechung und der immer wieder diskutierte Frage nach der Bestimmbarkeit eines Mindeststandards von "menschlichem Verhalten". Abschließend wendet sich die Autorin der Frage zu, ob man Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Verbrechen gegen die Menschheit bewerten sollte, hält Reichel fest. Diese Frage berührt für Reichel nicht nur das Problem schuldangemessenen Strafens, sondern auch die Gefahr, dass Täter, erst einmal zu Feinden der Menschheit erklärt, als outlaws aus der Rechtsgemeinschaft herausfallen. Hier läge nach Reichels Ansicht ein Verstoß gegen das Prinzip universal geltender Menschenrechte vor, die jedem Menschen Rechtssubjektivität zuerkennen und die zu schützen doch gerade die vornehmste Aufgabe des Völkerstrafrechts sei.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 07.05.2003
Christian Hillgruber hat sich kritisch mit Gisela Manskes Studie zum völkerrechtlichen Begriff des Verbrechens gegen die Menschlichkeit auseinander gesetzt und warnt vor falschen Grundsätzen. Die Autorin vollziehe die Entwicklung und zunehmende juristische Kodifizierung der Kategorie nach und wolle begründen, warum Verbrechen gegen die Menschlichkeit universell strafbar sein sollen. In dieser Begründung jedoch liegt Hillgruber zufolge ein gefährliches Problem begraben. Manskes universeller Strafgrund bestehe nämlich darin, dass jedes Verbrechen wider das Prinzip der Menschenrechte, mag es auch an bestimmten Personen ausgeübt worden sein, zugleich ein Verbrechen gegen die Menschheit als Ganzes ist. Dadurch aber drohe die individuelle Tat hinter dem politischen System, dem sie entwuchs, zu verschwinden - eine Gefährdung für den "Grundsatz schuldangemessenen Strafens", findet Hillgruber.
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