Kinderrechte haben insbesondere in den letzten knapp 30 Jahren in politischer wie rechtlicher Hinsicht stark an Bedeutung gewonnen. Ebenso lang wird immer wieder über ihre explizite Verankerung im Grundgesetz debattiert, wobei regelmäßig Stichworte wie Berücksichtigung, Beteiligung und Sichtbarkeit einerseits, Symbolpolitik und Entwertung des Elternrechts andererseits fallen. Miriam Lemmert untersucht in dieser Arbeit die mit Kinderrechten im Allgemeinen und der Verfassungsänderungsdebatte ("Ob" und "Wie") im Speziellen in Zusammenhang stehenden Fragen. Dies geschieht unter Einbezug des gesamten Rechtsrahmens sowie historischer und politischer Hintergründe. Besondere Berücksichtigung finden die Aspekte der Anerkennung einer eigenständigen Persönlichkeit und der Selbstbestimmung, des Elternrechts, der besonderen Kategorie des Lebensalters und der Generationengerechtigkeit. Die Autorin kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass eine Verfassungsänderung nicht nur historisch der nächste logische Schritt, sondern vor dem Hintergrund zutage getretener Anwendungs- und Umsetzungsdefizite auch rechtspolitisch gut vertretbar ist, und stellt die hierbei zu beachtenden Gesichtspunkte dar.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.01.2025
Sollen Kinderrechte in Deutschland Verfassungrang haben? Ja, argumentiert Miriam Lemmert in ihrer Dissertation, an der Rezensent Finn Hohenschwert das eine oder andere auszusetzen hat. Zum Beispiel ist sie zu lang geraten, findet er, die Autorin zeichnet nicht nur den Fortschritt der Kinderrechte seit der Antike nach, sondern auch allzu ausführlich alle entsprechenden deutschen Gesetzesinitiativen seit 1992. Ihr zentrales Argument besagt, dass Kinderrechte im Verfassungsrecht zwar, aufgrund dessen Orientierung an der UN-Kinderrechtskonvention, garantiert sind, dass im normalen Recht allerdings Kinder immer noch an verschiedenen Stellen keinen Subjektstatus genießen, ein Zustand, dem am einfachsten mit einer Grundgesetzänderung abgeholfen werden könnte. Einer inhaltlichen Bewertung dieses Vorschlags enthält sich der Rezensent, er merkt allerdings kritisch an, dass Lemmert keinen Formulierungsvorschlag für die von ihr bevorzugte Verfassungsänderung unterbreitet, außerdem enthält das Buch arg viele Querverweise und vermischt teilweise in wenig hilfreicher Weise Analyse und Verbesserungsvorschläge. Insgesamt kein Buch, das die Debatte allzu sehr weiter bringt, urteilt der Rezensent abschließend.
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