Die Rolle der Justiz im Südwesten in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts bedarf vor allem im württembergischen Teil noch der intensiven wissenschaftlichen Erforschung.
Ausführliche Berichte gibt es kaum, deshalb sind die Erinnerungen von Otto Kleinknecht umso wichtiger. Er trat nach hervorragendem Examen noch in der Weimarer Republik in den württembergischen Justizdienst ein, amtierte in der Zeit des Nationalsozialismus schließlich als Staatsanwalt beim Sondergericht Stuttgart und konnte seine
Juristenlaufbahn, nach einer kurzen Unterbrechung 1945/46, bis zu seiner Pensionierung fortsetzen.
Wir hoffen, dass diese nicht unkritische Reflexion über die eigene Verstrickung in eine Unrechtsjustiz mit all ihren zeitgebundenen Urteilen die Beschäftigung mit der südwestdeutschen Justiz vor, während und nach der Herrschaft des Nationalsozialismus anregen und zu notwendigen Diskussionen führen wird.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28.03.2017
Christiane Liermann liest die von Walter J. Eisler zusammen mit dem Haus der Geschichte Baden-Württemberg ausgewählten und herausgegebenen Erinnerungen des Stuttgarter Staatsanwaltes Otto Kleinknecht mit Beklemmung. Was Kleinknecht ab 1966 über seine Erfahrungen mit der Justiz während des Nationalsozialismus aufzuzeichnen beginnt, führt die Rezensentin in die Zeit zwischen 1929 und 1949 und zeigt ihr, wie Richter und Beamte funktionierten und damit dem totalitären System dienten und es mit trugen. Die Gründe, die der Autor anführt - Karriere, Druck, Furcht vor Kritik - veranschaulicht er anhand von Charakterstudien von Kollegen. Dass der Autor sich selbst dabei nicht ausspart, sondern sich als einen typischen Vertreter seiner Generation bezeichnet, findet Liermann richtig. Allerdings scheint ihr Kleinknechts offene Selbstkritik auch nicht übermäßig weit zu gehen. Immerhin gehörte er selbst zu denjenigen, die die Todesstrafe wegen "Volksschädlingsverbrechen" beantragten, wie die Rezensentin erläutert.
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