Dissertation Universität Zürich. Mit der Forderung nach einer "Emanzipation vom Zivilrecht" trat Fritz Fleiner (1867 - 1937) zu Beginn des 20. Jahrhunderts an, um dem deutschen Verwaltungsrecht die Dignität einer autonomen Wissenschaft zu verleihen. Was sich auf diese Weise in seiner politischen Programmatik als Ablösungsprozess inszenieren ließ, blieb letzthin einer Wissenschaftskonzeption verpflichtet, die ihr Selbstverständnis aus der akademischen Lehr- und Forschungstradition jener großen Nachbardisziplin bezog. Spätestens mit dem Erscheinen seiner berühmtesten Publikation - den "Institutionen des Deutschen Verwaltungsrechts" - repräsentierte Fleiner wie kein anderer den universitären Diskurs um die Autonomisierung einer selbständigen Verwaltungsrechtsdisziplin innerhalb des juristischen Fächerkanons. Mit der Fokussierung von Fleiners Werk auf seinen maßgeblichen Beitrag zur Verwissenschaftlichung des deutschen Verwaltungsrechts geht die vorliegende Arbeit der spezifischen Frage nach, wie sich eine "neue" Fachdisziplin innerhalb einer etablierten Wissenschaft zu konstituieren verstand. Der Autor rekonstruiert diesen Prozess als emergentes Phänomen wissenschaftlicher Kommunikation und stellt dabei die werkbiografische Genese von Fleiners Verwaltungsrecht in das Bezugsfeld ihrer sozio-ökonomischen und politisch-institutionellen Rahmenbedingungen. Ziel der Untersuchung ist es, die verschiedenen Semantiken, die unter dieser wissenschaftshistorischen Fragestellung beleuchtet werden, als Ausschnitt eines rekursiven Netzwerks selbstreferentieller Systembildung zu beschreiben.
Rezensionsnotiz zu
Neue Zürcher Zeitung, 11.05.2006
Wie sich das Verwaltungsrecht in Deutschland und der Schweiz als eigenständige Disziplin etablierte, das bringt diese rechtsgeschichtliche Dissertation auf den Punkt, erklärt Urs Haffner. Das mag an Luhmanns Systemtheorie liegen, die dem Autor als methodischer Ariadnefaden durch den Stoff dient, und nicht zuletzt auch an der Biografie des Schweizer Juristen Fritz Fleiner, der um 1900 die Etablierung des Verwaltungsrechts entscheidend vorantrieb. "Akribisch" und "virtuos" zeichne der Autor die Filiationen und die "einschlägigen Diskurse" innerhalb des Systems Recht dieser Zeit nach, meint der Rezensent, allerdings hat dies auch einen Preis: die Epoche einer "Blütezeit von liberalem Bildungsbürgertum und Bürokratie" erscheint in dieser Studie zuweilen ebenso seltsam "blutleer und konturlos" wie das Leben des Schweizer Rechtsgelehrten.
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