Kindesmorde und Kindesmörderinnen im Weimar Carl Augusts und Goethes. Die Akten zu den Fällen Johanna Catharina Höhn, Maria Sophia Rost und Margarethe Dorothea Altwein
Königshausen und Neumann Verlag, Würzburg 2004
ISBN
9783826029899 Geheftet, 176 Seiten, 19,80
EUR
Herausgegeben und eingeleitet von Rüdiger Scholz. Goethes Schuld an der Hinrichtung von Johanna Catharina Höhn, die ihr Kind unmittelbar nach der Geburt in einem Anfall von Panik getötet hatte, ist lange Zeit vertuscht und geleugnet worden. Bis heute wird von einem Teil der Goethe-Forschung heftig bestritten, dass Goethe das Zünglein an der Waage zum Vollzug der Hinrichtung war. Daher ist es nicht verwunderlich, dass erst nach 220 Jahren die Akten über Kindesmorde während Goethes aktiver Regierungstätigkeit der Öffentlichkeit vorgelegt und erstmals die Lebensdaten der drei Frauen ermittelt werden, damit sich jeder und jede selbst ein Bild machen kann. Die Zeugnisse geben Einblicke in die Machtverhältnisse im Weimarer Musenstaat. Sie zeigen anschaulich die Praxis einer vordemokratischen Justiz im Übergang vom Vergeltungsstrafrecht zum Schuldstrafrecht. Drei Fälle werden dokumentiert, ergänzt durch Zeugnisse der heftigen Debatte zwischen 1929 und 1945, als das Schicksal von Johanna Höhn erstmals im Zusammenhang mit Goethes Votum für die Beibehaltung der Todesstrafe bei Kindesmord diskutiert wurde.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.05.2006
Wieder einmal macht die Frage nach Goethes Mitverantwortung für das Todesurteil im Fall der Kindesmörderin Johanna Höhn in gelehrten Kreisen die Runde, weiß Rezensent Hans-Jürgen Schings zu berichten. Eine schnelle Verurteilung des Weimarer Klassikers verbietet sich für ihn allerdings, zu komplex erscheint ihm der Vorgang. Auch der nun vorliegende Band mit Quellen über Kindsmorde in Weimar, den der Freiburger Germanist Rüdiger Scholz herausgegeben und eingeleitet hat, bietet nach Einschätzung von Schings keine hinreichende Grundlage für ein eindeutiges Urteil. Ausführlich geht er auf Details des Verfahrens sowie auf Scholz' Rückschlüsse ein. Er hält ihm vor, die Dinge sich ein wenig so zurecht zulegen, wie er sie haben will, und letztlich keine wirkliche Erklärung für Goethes Verhalten in diesem Fall zu liefern. Als störend empfindet er, dass Scholz zwar eine Versachlichung der Debatte fordert, selbst aber keine Gelegenheit auslässt, Goethe seine Mißbilligung auszusprechen und für den Tod Johanna Höhns verantwortlich zu machen.
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