Thomas Schuler

Immer im Recht

Wie Amerika sich und seine Ideale verrät
Cover: Immer im Recht
Riemann Verlag, Berlin 2003
ISBN 9783570500361
Gebunden, 320 Seiten, 22,00 EUR

Klappentext

Amerika: Seit Jahrhunderten Zuflucht politisch und religiös Unterdrückter aller Herren Länder auf der Suche nach Freiheit. Seit der Gründergeneration erhielt das Recht einen dominanten Stellenwert in der amerikanischen Gesellschaft. Doch was ist aus der "Rule of Law" geworden? In der Theorie ist Justitia unparteiisch. Es gibt keine Klassen, sondern gleiches Recht für alle. Thomas Schuler zeigt, dass die Rechtspraxis anders aussieht. US-Law diente von Beginn an dazu, Partikularinteressen zu vertreten oder sogar die Rechte unliebsamer Minoritäten - Indianer und Schwarze - zu unterdrücken. Gleiches Recht für alle? Auf internationaler Bühne verlangen die USA Sonderrechte, indem sie die Gründung eines internationalen Strafgerichtshofs boykottieren. Die besten Gesetze? Auf der Suche nach milliardenschweren Sammelklagen praktizieren amerikanische Staranwälte Katastrophentourismus.

Rezensionsnotiz zu Die Tageszeitung, 29.04.2003

Den vielen USA-Büchern, die derzeit auf dem Markt sind, meint Rezensent Ulrich Teusch, hat Thomas Schuler einen interessanten Aspekt hinzugefügt. In seiner Untersuchung der amerikanischen Rechtspraxis führt Schuler überzeugend vor Augen, so Teusch, dass die "fragwürdige Haltung der USA zum internationalen Recht" mit einer propblematischen Entwicklung inneramerikanischer Rechstverhältnisse einhergeht. Schuler untersuche dabei ein "politisiertes Rechtssystem", in dem ungeachtet aller Gleichheitsparolen Reiche eher als Arme Recht bekommen, Weiße eher als Hispanos oder Schwarze, und "in dem mehr Menschen hinter Gittern sitzen als in den meisten Ländern dieser Welt", wie Teusch schreibt. Auch die Manie, sein Recht mithilfe von Sammelklagen, horrenden Schadensersatzforderungen und bigotten Anwälten durchzusetzen, beleuchte Schuler kritisch. Für den Rezensenten zeigt das Buch eindrücklich, "dass die exzessive Suche nach individuellem Recht nicht geeignet ist, allgemeine Gerechtigkeit hervorzubringen".