Die Autorin zieht ein Resümee ihrer Ermittlungstätigkeit im Bereich der strafrechtlichen Ahndung nationalsozialistischen Unrechts. Die Arbeit schildert die juristische Aufarbeitung in den unterschiedlichen Rechtssystemen, die in beiden Teilen Deutschlands galten. Nationalsozialistische Gewaltverbrechen werden Kriegsverbrechen gegenübergestellt.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.10.2015
Hans-Jürgen Döscher macht historische und sprachliche Defizite aus in Ursula Solfs Studie zur Verfolgung nationalsozialistischer Straftäter. Darüber hinaus aber scheint ihm die Arbeit der ehemaligen Staatsanwältin Solf, die 1983-2003 in der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen tätig war, erkenntnisfördernd zu sein. So erfährt der Rezensent bei Solf etwa, wie sich die Schlussstrich-Mentalität in Zahlen niederschlug oder wie unterschiedlich die beiden deutschen Staaten die Ahndung nach NS-Verbrechern betrieben. In der Darstellung der Verfolgung nationalsozialistischen Unrechts in der DDR erkennt Döscher einen Schwerpunkt des Buches. Die Autorin kann ihm zeigen, dass NS-Prozesse im Sinne des politischen Systems instrumentalisiert wurden.
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