Hellmut O. Brunn, Thomas Kirn

Rechtsanwälte - Linksanwälte

1971 bis 1981 - Das Rote Jahrzehnt vor Gericht
Cover: Rechtsanwälte - Linksanwälte
Eichborn Verlag, Frankfurt am Main 2004
ISBN 9783821855868
Gebunden, 350 Seiten, 22,90 EUR

Klappentext

"Linksanwälte" wie Schily, Stroebele, Croissant und Groenewold haben erst für Furore gesorgt und dann Geschichte gemacht. Wer waren sie? Was waren ihre Ziele und was haben sie erreicht?
Sie haben erst Demonstranten, dann die Spaßguerilla und schließlich Baader und Meinhof verteidigt, wurden des Kassiberschmuggels beschuldigt, durch die Kontaktsperre von ihren Mandanten getrennt und engagiert gegen die sogenannte Isolationsfolter gekämpft: Anwälte wie Schily, Stroebele oder Groenewold. Zeitweise gerieten die "Linksanwälte" selbst ins Fadenkreuz der Strafverfolgung, weil sie mit ungewöhnlichen Verteidigungskonzepten die konservative Justiz herausforderten. Die Geschehnisse in den 70er Jahren haben tiefe Spuren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hinterlassen. Erstmals wird nun die Geschichte der "Linksanwälte" erzählt. Hellmut Brunn und Thomas Kirn, beide Zeitzeugen, haben umfangreiches Material gesichtet und mit beteiligten Juristen gesprochen. Ihr Buch schildert den spannungsgeladenen Konflikt zwischen Anwälten und Justiz, der nicht ohne Folgen blieb für die deutsche Justiz.

Rezensionsnotiz zu Süddeutsche Zeitung, 31.01.2005

Ein schönes Thema, ein interessanter Ansatz, nur leider wimmelt es von falschen Fährten, komplizierten Exkursen und lückenhaften Argumenten, bedauert Gottfried Oy. Der Anwalt Hellmut Brunn hat zusammen mit dem Journalisten Thomas Kirn die Geschichte der sogenannten "Linksanwälte" untersucht, jener Strafverteidiger, die zwischen 1968 und 77 linksterroristischen Aktivisten vertraten. Schlüssig, so der Rezensent, berichten die Autoren über den Kampf der Verteidiger für die Wahrung der bürgerlichen Freiheitsrechte, den sie als entscheidenden Impuls zur Überwindung eines Freund-Feind-Schemas interpretieren. Völlig misslungen wirken auf Oy dagegen die zeithistorischen Exkurse von Brunn und Kirn, vor allem zur Studentenbewegung und der Auseinandersetzung mit dem NS-Regime. Der Bedeutung des studentischen Protest für die Justizkritik wird überbewertet, während die Konfrontation linker Gruppen mit der NS-Vergangenheit als unzureichend unterschätzt wird, so Oy. Und statt nüchtern über große politische Verfahren wie das gegen die RAF zu berichten, verlieren sich die Autoren in Gemeinplätzen über die Wechselwirkung zwischen RAF und Studentenprotest, bemerkt Oy enttäuscht.
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Rezensionsnotiz zu Frankfurter Rundschau, 08.12.2004

Gerd Koenen versteht nicht, wie man aus einem derart interessanten Thema ein so "lasches Buch" machen kann. Einige hundert junge Anwältinnen und Anwälte schlossen sich ab 1967 linken Anwaltskollektiven an, die größte Prominenz erreichten "RAF-Anwälte" wie Otto Schily, Klaus Croissant und Christian Ströbele. Koenen hätte gern vieles erfahren, worüber bis heute Unklarheit besteht, insbesondere: Wie kam es dazu, dass eine Reihe dieser "Linksanwälte" die Hysterie der angeblichen "Vernichtungshaft" in Stammheim wesentlich mitbefördert und damit an der Entstehung der "zweiten Generation" beteiligt waren? Wie ist die "eigentümliche, interaktive Symbiose aus Desperados und zum Teil schon recht gestandenen Anwälten zu erklären"? Nichts davon hat er in diesem Buch gefunden, nur eine wohfeile und faule These von der Demokatisierung der Rechtssystems durch diese Anwälte, die radikal für die "Freiheit der Advokatur" (Brunn und Kirn) eingetreten seien. Es sei zwar nicht von der Hand zu weisen, dass sie zur "Zivilisierung" der Justiz beigetragen haben - nur eben nicht mit dieser Absicht! Sie gehorchten vielmehr, so Koenen, klaren ideologischen Richtlinien. Fazit: eine "musterdemokratische Heldenlegende" statt Aufklärung.

Rezensionsnotiz zu Die Tageszeitung, 06.10.2004

Auch wenn die Autoren, Hellmut O. Brunn und Thomas Kirn, selbst Betroffene sind - sie schreiben "sympathisch unaufgeregt" und lesbar über ihr Thema, die Anwälte der RAF-Terroristen, findet Rezensent Stefan Reinecke. Weder verhübschen sie, noch betreiben sie "renegatenhafte Abwertung". Nur: sie schreiben auch ohne erkennbare argumentative Ordnung. Und das stört den Rezensenten. Weiterhin stört ihn, dass ein wesentlicher Punkt ausgeklammert bleibt - die Frage nach der moralischen Verantwortung der sogenannten "Linksanwälte". Da vermisst Reinecke den kritischen Blick. Gleichwohl füllt die Studie eine Lücke, und was sich in jedem Fall aus ihr lernen lässt, so der Rezensent, ist, wie, in dialektischer Bewegung, jene, die das System stürzen wollten, zu seiner Stabilisierung beigetragen haben - indem sie die Justiz der BRD "schlauer, genauer" gemacht haben. Für Reinecke ist das "kein schlechtes Ergebnis".

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