Dorothea Rzepka

Zur Fairness im deutschen Strafverfahren

Cover: Zur Fairness im deutschen Strafverfahren
Vittorio Klostermann Verlag, Frankfurt am Main 2000
ISBN 9783465030355
Gebunden, 526 Seiten, 101,24 EUR

Klappentext

Die Abhandlung verfolgt das Ziel, ein wenig `Licht ins Dunkel` der Diskussion über Fairness im Strafverfahren zu bringen, indem sie zum einen den Versuch einer Bestandsaufnahme unternimmt, und zwar bezogen auf die Frage, welche Bedeutung das Recht des Beschuldigten auf ein faires Strafverfahren in Deutschland hat. Dieser vorwiegend empirischen Problemstellung wird in insgesamt drei Schritten anhand der Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der Rechtsprechung bundesdeutscher Gerichte und anhand des deutschsprachigen wissenschaftlichen Schrifttums nachgegangen. Zum anderen nimmt die Arbeit in einem zweiten Teil eine eigene verfassungsrechtliche und rechtsethische Grundierung des Rechts auf Fairness im Strafverfahren vor, um dann im Anschluss beispielhaft konkrete Schlussfolgerungen für die Ausgestaltung des Strafverfahrens zu ziehen.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 04.08.2000

Stephan Rixen ist der Ansicht, dass es hier der Autorin mit "beeindruckender stilistischer Leichtigkeit und großer systematischer Kraft" gelingt, die Unbestimmtheit der Gesetze auf ein Minimum zu reduzieren. Dazu zeichnet sie, so der Rezensent, einen sehr engen Begriff von Fairness, bei dem die staatliche Strafgewalt als prinzipiell freiheitsgefährdend dargestellt wird und daher "so weit wie möglich abzumildern" ist. Welche Folgen dies für die Praxis hätte, führt Rixen an mehren Beispielen auf: So sei es unter dieser Maxime unmöglich, weiterhin sogenannte beschleunigte Verfahren zuzulassen. Kaum nachvollziehbar findet er jedoch, dass die Autorin auch die rechtliche Beschränkung auf drei Verteidiger als unfair, weil die Rechte des Beschuldigten einschränkend, betrachtet. Insgesamt folgt er der Autorin allerdings gerne bei ihren Überlegungen, wie der Bedeutungsspielraum der Gesetze zugunsten der Beschuldigten eingeschränkt werden kann - auch wenn, wie er vermutet, diese Untersuchung bei den "meisten Kriminalpolitikern und Strafverfolgern" auf wenig Verständnis stoßen wird.
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Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 05.07.2000

Ein langweiliges Buch, findet Walter Grasnick: Es buchstabiert "das Selbstverständlichste vom Selbstverständlichen" durch, "bis hin zu puren Banalitäten". Das meiste könne man in jedem Lehrbuch nachlesen. Grasnick gibt ein Zitat aus dem Buch zum Besten, wonach die Autorin beim Bundesgerichtshof die `inhaltliche Bedeutung` des Grundsatzes des fairen Verfahrens `als bekannt voraussetzt`. Wozu dann dies Buch? Vielleicht hätte sich die Autorin besser "mit einem anderen Thema" beschäftigt, grübelt der Rezensent nicht ganz grundlos.
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