Der Alterspräsident ist eine Institution des deutschen Parlamentarismus. Welches sind seine historischen Wurzeln? Auf welcher Rechtsgrundlage wird er tätig? Ist das Lebens- oder Dienstalter entscheidend? Welche Kompetenzen hat er? Hat er das Recht eine Ansprache zu halten?
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 03.08.2001
Martin Schumacher verzichtet in seiner Besprechung auf ein dezidiertes Urteil über diesen Band und zieht es vor, die Geschichte des Amtes des Alterspräsidenten in Kurzform zu referieren. Und so erfährt der Leser allerhand darüber, wann das Amt wo eingeführt wurde, wie es geregelt wird und welche Kompetenzen dem Amtsinhaber zustehen. Letzteres bildet den Schwerpunkt in Knopps Untersuchung, betont Schumacher, der in diesem Buch auch ein "Plädoyer für die Beibehaltung des Amtes" erkennen mag. Insgesamt lobt der Rezensent, dass mehrere Übersichten in diesem Buch "über die verfassungs- und geschäftsordnungsrechtlichen Regelungen des Amtes (...) seit 1848/49" informieren - auch wenn so manche Vermutung anhand des "'Datenhandbuchs Deutscher Bundestag' von Peter Schindler (...) falsifiziert" werden könne.
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