Das neue Handbuch bietet eine vertiefte Darstellung des Korruptionsstrafrechts und zeigt der Verteidigung, an die in Korruptionsfällen besonders hohe Anforderungen gestellt werden, geeignete Verteidigungsstrategien auf. Die einzelnen Korruptionsdelikte sowie die typischen Begleitstraftatbestände und auch die mit Korruptionsvorwürfen einhergehenden steuerstrafrechtlichen Aspekte werden praxisnah behandelt. Erörtert werden auch die beamten-, dienst- und berufsrechtlichen Nebenfolgen einer drohenden Verurteilung wegen eines Korruptionsdelikts sowie die Auswirkungen für Firmen durch die Eintragung in sog. Korruptionsregister. Zudem sind u.a. den Themen internationale Korruption, Wähler- und Abgeordnetenbestechung sowie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gegen den Wettbewerb eigene Kapitel gewidmet. Den Schwerpunkt setzen Bernsmann und Gatzweiler jedoch der Reihe entsprechend auf die prozessrechtlichen Aspekte der Verteidigung in Korruptionssachen. Der Verteidigung wird mit Verteidigung bei Korruptionsfällen ein Werk zur Hand gegeben, das sie durch umfassende Abdeckung der Materie in keiner Situation alleine lässt.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11.05.2009
Rezensent Milos Vec hat mit Interesse zwei Bücher zum Korruptionsstrafrecht gelesen, die gleichermaßen sein Wohlwollen finden. Klaus Bernsmann und Norbert Gatzweiler haben zwar ein Buch für die Praxis vorgelegt, aber auch eher rechtstheoretisch am Thema Interessierte dürften es mit Gewinn lesen, wie der Rezensent lobt. Insbesondere die Diskussion der zeitgebundenen Vorstellungen von "Amt" und "Staat", auf die sich jede Korruptionsgesetzgebung bezieht, hat den Rezensenten offenkundig gefesselt, wie auch die Beobachtungen von Bernsmann und Gatzweiler angesichts "misslungener Tatbestände", die Rechtsunsicherheiten offenbaren. Als angenehm distanziert, kritisch auf den Punkt gebracht, nüchtern und kenntnisreich preist der Rezensent dieses Werk und ihm ist zudem positiv aufgefallen, dass sich die Autoren detailliert den schwierigen Abgrenzungen des Begriffs der Korruption widmen. Die Kritik, die die Autoren gegenüber den nicht selten vorverurteilenden Medien bei angenommenen Korruptionsfällen formulieren, erwähnt der Rezensent augenscheinlich zustimmend.
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