Laura Volk

Paritätisches Wahlrecht

Verfassungsrechtliche Zulässigkeit und demokratietheoretische Bezüge
Cover: Paritätisches Wahlrecht
Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2022
ISBN 9783161613067
Kartoniert, 461 Seiten, 119,00 EUR

Klappentext

Ein paritätisches Wahlrecht nimmt für sich in Anspruch, die andauernde Geschlechterungleichheit in Parlamenten zu beseitigen. Dabei werden grundlegende Fragen nach demokratischer Gleichheit und Repräsentation aufgeworfen. Diese beziehen sich insbesondere auf die Wahlrechtsgrundsätze der Gleichheit und Freiheit der Wahl, die Parteienfreiheit und Chancengleichheit der Parteien, Individualgrundrechte und die sogenannte Ewigkeitsgarantie. Laura Volk widmet sich den folgenden Kardinalfragen: Bedarf es eines (traditionellen) formellen oder eines materiellen Gleichheitsbegriffes im Wahlrecht? Welches Verständnis von Demokratie und Repräsentation liegt dem Grundgesetz zugrunde und ist dieses wandelbar? Die Bearbeitung erfolgt an der Schnittstelle zwischen Verfassungsdogmatik und Demokratietheorie und knüpft an zwei aktuelle landesverfassungsgerichtliche Urteile aus Brandenburg und Thüringen an.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28.03.2023

Rezensent Stephan Klenner hat sich durch drei juristische Dissertationen gearbeitet, die sich mit den in Brandenburg und Thüringen eingebrachten und von den Landesverfassungsgerichten verworfenen Paritätsgesetzen beschäftigen. Auch die Heidelberger Juristin Laura Volk stützt die Mehrheitsmeinung, derzufolge das Grundgesetz eine verpflichtende Quotierung nicht zulasse. Interessant findet Klenner, wie sie weiterdenkt, um den Frauenanteil im Parlament zu erhhen. Einer Grundgesetzänderung steht sie skeptisch gegenüber, einerseits weil die Unterordnung des Individuums unter seine Gruppenzugehörigkeit die Menschenwürde verletze, andererseits weil eine paritätisch, männlich-weibliche Besetzung der Wahllisten, naja, die Rechte von Intersexuellen verletzen könnte. Am Ende bedauert Klenner, dass Volk ihre Überlegungen zum Panaschieren und Kumulieren im Wahlrecht nicht weiter ausgeführt hat.
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