Siedlungsgeschichtliche Grundlagen, philosophische Einflüsse und das Fortwirken der beiden republikanischen Konzeptionen in den kaiserzeitlichen Rechtsschulen. Zwei Bände
Die in zwei Bänden vorgelegte Sammlung von Aufsätzen des Göttinger Romanisten Okko Behrends bietet einen weitgespannten und intensiven Einblick in moderne Ergebnisse der Beschäftigung mit dem römischen Recht, das hier als vielfach interessanter historischer Gegenstand und als Grundlage geltender Dogmatik in Erscheinung tritt. Nach dem Forschungsansatz von Behrends wird die eigenrömische Prägung in den siedlungsgeschichtlichen Grundlagen dargestellt, werden die Einflüsse der griechischen Philosophie auf die römischen Juristen erkundet und die so erreichte Tiefenschärfe für die Interpretation der Quellen von der Republik bis zu den kaiserzeitlichen Rechtsschulen der Sabinianer und Prokulianer genutzt. Am Anfang der Sammlung stehen Aufsätze zur Methode. Es folgen Beiträge zur Dogmatik und ihren geschichtlichen Grundlagen, die nach Personenrecht, Sachenrecht und Schuldrecht gegliedert sind. Abschließend sind einige Kurzbiographien wiedergegeben.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.08.2005
Als "imposante Sammlung" der Arbeiten Okko Behrends würdigt Rezensent Uwe Wesel die Bände "Institut und Prinzip", die Aufsätze des Professors für Römisches Recht, Bürgerliches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte in Göttingen aus vier Jahrzehnten versammeln. Im Zentrum der Arbeiten sieht Wesel das antike römische Privatrecht, eine der wichtigsten Grundlagen heutigen Rechts. In einem Referat über die Situation der Rechtsgeschichte in Deutschland weist er darauf hin, dass Behrends einer der letzten sei, die sich ihr ganzes Leben dem römischen Recht widmen konnten. Neben Beiträgen über die beiden sogenannten "Rechtsschulen" am Anfang der Kaiserzeit, die Sabinianer und Prokulianer, hebt Wesel insbesondere Behrends Sicht der Entstehung von Privateigentum an Land in der römischen Frühzeit hervor. Insgesamt findet er in beiden Bänden eine "große Zahl guter Beiträge" zum antiken römischen Recht. Als "vorzüglich" lobt er dabei Behrends Aufsatz zum Prinzipat des Augustus und dem Sklavenrecht.
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