Herausgegeben von Nele Austermann, Andreas Fischer-Lescano, H. Kleffner, Kati Lang, Maximilian Pichl, Ronen Steinke und Tore Vetter. Mit einem Vorwort von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Der jährliche Bericht über rechtsextreme Tendenzen im Recht: Im Jahr 2022 rüsten die Feinde der Demokratie zum Angriff. Immer geschickter taktieren sie auch vor Gericht. Im Report "Recht gegen rechts" 2022 beschreiben mehr als 30 prominente Autorinnen und Autoren die wichtigsten Fälle aus dem vergangenen Jahr. Eine mutige Dokumentation, die zur Gegenwehr einlädt. Rechtsanwältin Kati Lang, Vertreterin der Opfer des Synagogen-Anschlags von Halle, erklärt, warum man mit dem Schuldspruch des Oberlandesgerichts Naumburg gegen den Attentäter nur halb zufrieden sein könne. Die Vizepräsidentin des Europaparlaments Katarina Barley schlägt Alarm: Ungarn und Polen legten die Axt an den Rechtsstaat, die EU-Kommission bleibe untätig. Der TV-Journalist Georg Restle ("Monitor") beschreibt Attacken der AfD auf die Pressefreiheit u.v.m. Die Herausgeber*innen sind Journalist*innen und kritische Jurist*innen, die sich von einer Grundeinsicht leiten lassen: Rechtsextreme verstehen das Recht als Arena ihrer politischen Kämpfe und versuchen, es für ihre Zwecke auszunutzen. Wenn alle diese Versuche dokumentiert und bewertet werden, ist ein wichtiger Schritt getan, um sich besser wehren zu können.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.02.2022
Rezensent Michael Pawlik liest jede Menge "publizistische Schnellschüsse" in diesem Sammelband mit Fallschilderungen zum juristischen und gesellschaftlichen Umgang mit der AfD, mit rechtsextremen Gewalttaten und Diskussionen um den Schutz der EU-Außengrenzen. Schon dass die Morde von Halle und an Walter Lübcke mit Kritikern der Flüchtlingswelle von 2015 in einen Topf geworfen werden, findet der Rezensent problematisch. Ebenso ärgerlich erscheint ihm der mal beleidigte, mal selbstgerechte, wenig differenzierte Ton der Beiträge, wenn Entscheidungen der Justiz als "skandalös" bezeichnet werden, die nur juristische Grundsätze befolgen.
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