Simon Erlanger

Nur ein Durchgangsland

Arbeitslager und Internierungsheime für Flüchtlinge und Emigranten in der Schweiz 1940-1949
Cover: Nur ein Durchgangsland
Chronos Verlag, Zürich 2006
ISBN 9783034007436
Kartoniert, 278 Seiten, 28,00 EUR

Klappentext

Der Schweizer Bundesrat beschloss im Oktober 1939 die Internierung von längerfristig in der Schweiz sich aufhaltenden zivilen Flüchtlingen, weil die seit 1933 gesetzlich vorgeschriebene Weiterwanderung - die 'Transmigration' - als Bedingung für die Aufnahme in der Schweiz unmöglich geworden war. Mit der Internierung wollte man verhindern, dass Flüchtlinge und Emigranten sich in der Schweiz beruflich und sozial integrierten und sich auf Dauer niederließen. Im April 1940 wurde für die Umsetzung des Beschlusses des Bundesrates eigens eine Behörde gegründet: die 'Zentralleitung der Arbeitslager' (ZL). Es war diese der Polizeiabteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) unterstellte Organisation, die das zivile Internierungssystem aufbaute und bis 1949 betrieb.
Das Buch untersucht Errichtung und Betrieb der Lager und Heime - im März 1945 waren es insgesamt 104 - und stellt sie in den Zusammenhang der eidgenössischen Überfremdungsabwehr seit dem Ersten Weltkrieg. Aufbau, Arbeitsweise und Ethos der ZL werden rekonstruiert, wobei Arbeitseinsatz, geregelter Tagesablauf und Lagerdisziplin als Instrumente einer Politik der gezielten Umerziehung im Sinne antimodernistischer und ständestaatlicher Vorstellungen dienten. Ziel der Internierung blieb dabei stets die Weiterwanderung, wie sie dann nach 1945 umgesetzt wurde.

Rezensionsnotiz zu Neue Zürcher Zeitung, 02.03.2006

Einige "reizvolle Quellenfunde" konzediert Regula Ludi Simon Erlangers "anschaulicher" und "gut lesbarer" Dissertation über "Arbeitslager und Internierungsheime für Flüchtlinge und Emigranten in der Schweiz" während der nationalsozialistischen Herrschaftsjahre. Aber im Ganzen bestätigt der Verfasser doch nur, so Ludis Fazit, was man eh schon wusste über das schweizerische Lagersystem. Die eidgenössische Regierung setzte auf das "Transitprinzip", will heißen: es sollte verhindert werden, dass die Flüchtlinge Fuß fassten in der Schweiz. Mittel zu diesem Zweck waren "Erwerbsverbot und räumliche Absonderung". Die Lager, in denen die Flüchtlinge untergebracht wurden, dienten, trotz Arbeitspflicht, weniger ökonomischen Zwecken, denn der Vermittlung von Tugenden: "Erziehung und Ordnung". Vor allem bedauert die Rezensentin, dass Erlanger gerade die "bisher zu schwach beleuchteten Aspekte" des Problems auch weiterhin außen vor lässt, also etwa den "Flüchtlingsalltag von Frauen und älteren Männern".

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