Mit einem Vorwort von Micha Brumlik. Die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen stellte die bundesdeutsche Justiz vor schwer wiegende Fragen: Welche Strafe war angemessen für den NS-Schergen, der mit eigener Hand zahlreiche Menschen getötet hatte? Sollte er härter oder sollte er milder bestraft werden als der Schreibtischtäter, der den Befehl zum Mord erteilt hatte? Mit diesen Fragen stieß die Justiz an die Grenzen bestehenden Rechts. Thomas Horstmann und Heike Litzinger führten Gespräche mit einflussreichen Juristen, die sich in den 60er Jahren intensiv mit den Verfahren gegen NS-Täter befasst haben. In den Gesprächen werden die enormen Schwierigkeiten der juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen fassbar. Die Juristen ziehen außerdem Parallelen zur juristischen Aufarbeitung anderer Unrechtssysteme, wie beispielsweise der Strafverfolgung der DDR-Mauerschützen. Nicht zuletzt veranschaulicht der Band aber auch die individuellen Lebensgeschichten der Interviewten, deren persönliche Erfahrungen mit dem Nazi- Regime sowie ihre Erlebnisse in der Nachkriegszeit.
Bemerkenswert findet Rezensent Martin Jander diesen Band von Thomas Horstmann und Heike Litzinger, der Licht auf die Verfolgung von NS-Verbrechen in den 60er-Jahren wirft. Die sieben Interviews mit Juristen, die an der Verfolgung von NS-Verbrechen beteiligt waren, betrachtet er als sehr aufschlussreich im Blick auf die gerichtliche Ahndung von NS-Verbrechen. Den Hintergrund bildet nach Janders Darstellung ein Juristentreffen 1966, bei dem es um die Frage ging, warum in Strafverfahren zu NS-Mordtaten die Angeklagten häufig nur wegen "Beihilfe" zum Mord als "Gehilfen" verurteilt wurden. Die Interviews veranschaulichen für ihn, "wie mühselig das Geschäft der NS-Prozesse in den 60er-Jahren war". Sie führten zudem eindringlich vor Augen, wie Kriegs- und Nachkriegserfahrungen die Haltungen der Juristen bei der Beurteilung von NS-Tätern bestimmten. Zu Janders Bedauern findet sich in dem Werk keine Rekapitulation der justiziellen Aufarbeitung des Nationalsozialismus in der Bundesrepublik insgesamt. Dennoch kann er den Band nur zur Lektüre empfehlen.
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