William A. Schabas

Genozid im Völkerrecht

Cover: Genozid im Völkerrecht
Hamburger Edition, Hamburg 2003
ISBN 9783930908882
Gebunden, 792 Seiten, 40,00 EUR

Klappentext

"Die Vertragschließenden Parteien bestätigen, dass Völkermord, ob im Frieden oder im Krieg begangen, ein Verbrechen gemäß internationalem Recht ist, zu dessen Verhütung und Bestrafung sie sich verpflichten." Trotz seiner Formulierung war Artikel 1 der Völkermordkonvention von 1948 lange Zeit nichts anderes als eine Absichtserklärung. Die Schaffung internationaler Strafgerichte sowie die Rechtsprechnung nationaler Gerichte zeigen jedoch, dass die Staaten die Pflicht aus Artikel 1 ernst zu nehmen beginnen. Dabei handelt es sich - wie William A. Schabas an vielen Beispielen in seinem Buch zeigt - um einen vielschichtigen Vorgang, der mit zahlreichen Schwierigkeiten verbunden ist und zugleich eine Reihe neuer Fragen aufwirft.

Rezensionsnotiz zu Neue Zürcher Zeitung, 28.08.2004

Recht gelungen findet Rezensent Mischa Morgenbesser diesen Band von William A. Schabas über Genozid im Völkerrecht. Wie er berichtet, steht die Völkermordkonvention von 1948, die bisher von 135 Staaten ratifiziert wurde, im Zentrum des Werkes. Der größte Teil des Buches sei dabei der Auslegung der einzelnen Artikel des Übereinkommens gewidmet. Schabas erläutere, welche Gruppen durch die Konvention vor Völkermord geschützt würden und welche Handlungen unter das Verbot des Genozids fallen. Ferner beschäftigte sich der Autor mit der durch die Konvention eingeräumten Möglichkeit, die Verantwortlichkeit von Staaten für Völkermord durch den Internationalen Gerichtshof in Den Haag klären zu lassen. "Das Buch ist jedem zu empfehlen, der sich näher mit den rechtlichen Aspekten des Völkermords beschäftigen möchte", resümiert Morgenbesser. Es handle sich wohl um den "umfassendsten Kommentar" zur betreffenden Uno-Konvention.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 31.12.2003

Die Nüchternheit, mit der William Schabas den derzeitigen juristischen Stand in Sachen Genozid untersucht, ist nichts, das sagt er selbst im Vorwort, als Sachverstand gewordene Leidenschaft. Es geht um die Erkundung der Frage, unter welchen rechtlichen Bedingungen Völkermorde nicht nur zu ahnden, sondern nach Möglichkeit auch zu verhüten sind. Die Rezension, das sagt ihr Autor Christian Hillgruber selbst, kann nur einige der von Schabas gründlich untersuchten Punkte vorstellen. Das ist, als Kern des Problems der Mittäterschaft, die Frage nach der Berufung auf einen "Nötigungsnotstand", der bei Bedrohung von Leib und Leben den mörderischen Gehorsam exkulpiert. Es ist die Erörterung der Möglichkeit oder Notwendigkeit eines Internationalen Gerichtshofs oder die Diskussion des ungelösten Problems, was die Verpflichtung zur "Verhütung" bedeuten kann. Hillgruber ist des Lobes voll über die Sachlichkeit, mit der Schabas diese brennenden Fragen behandelt und stellt fest: "Noch nie zuvor ist das Verbrechen des Völkermordes rechtswissenschaftlich so durchdrungen worden."
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Rezensionsnotiz zu Frankfurter Rundschau, 22.12.2003

Die völkerrechtliche Studie über die Schwierigkeiten, die 1948 von der UN - Vollversammlung verabschiedete Konvention zur Ächtung des Völkermords umzusetzen, lese sich zwar "über weite Strecken wie ein juristischer Kommentar", meint Horst Meier. Dabei sei das Buch aber weniger als üblich mit fachjuristischen Umständlichkeiten befrachtet, und er lobt die juristischen Analysen von William A. Schabas als "subtil" und ihren Umgang mit Literatur und Rechtsprechung als "kritisch". Der Autor, der humanitäres Recht lehrt und als Berater von Nichtregierungsorganisationen in Ruanda tätig war, bemängele die fehlenden Maßnahmen, einem Völkermord vorzubeugen, wie das Beispiel Ruanda zeige, so der Rezensent. Die Konvention formuliere nur vage und sei "ein leeres Blatt, das darauf wartet, durch Rechtsprechung und Staatenpraxis beschrieben zu werden", zitiert Meier Schabas. Der Rezensent plädiert für ein "Frühwarnsystem" in Gestalt eines unabhängigen Instituts und für eine zur Intervention entschlossene UN. Meier lobt das Buch als "völkerrechtliches Nachschlagewerk zum Genozid", zu dem es derzeit "nichts Vergleichbares" gebe.