Vorgestellt wird eine Weltrechtslehre. Sie knüpft an die allgemeinen Ideale in Art. 1 "Allgemeine Menschenrechtserklärung" und an Kants Idee eines "Weltbürgerrechts" an. Dogmatisch geht es insbesondere um die Begriffsbildung, Geltung und die Grundprinzipien des Weltrechts in Abgrenzung zu den völkerrechtlichen Prinzipien. Der Paradigmenwechsel vom Völkerrecht zum Weltrecht zeigt sich vor allem im Übergang von der Souveränität der Staaten zur Rechtssubjektivität der Menschen und zur Orientierung an der 'rule of law'. In fragmentarischen Konstitutionalisierungsprozessen im Völkerrecht offenbart sich die praktische Wirksamkeit des Weltrechts. Beispiele sind die Erweiterung von erga omnes-Prinzipien, die Staatswerdung Europas, die Entstehung von global governance, die Ausdehnung der supranationalen Rechtsetzungsbefugnisse des Sicherheitsrates, die Institutionalisierung des Welthandelsrechts und die Schaffung einer Weltstrafgerichtsbarkeit. Wegen der Globalisierung der Lebensverhältnisse bleibt darüber hinaus eine kohärente Weltverfassung, für deren Konzeption verschiedene Modelle geprüft werden, unabdingbar.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30.11.2007
Skeptisch äußert sich Christian Hillgruber letztlich über Angelika Emmerich-Fritsches "amibitonierten" Versuch, anknüpfend an Kants Idee des Weltbürgertums sowie an das moderne Menschenrechtsverständnis eine Weltrechtslehre für die Gegenwart zu entwickeln. Der von der Autorin angestrebte Paradigmenwechsel vom Völkerrecht zum Menschheitsrecht scheint ihm weitreichende Konsequenzen zu haben. Mit hohem rechtswissenschaftlichen Sachverstand setzt sich Hillgruber mit Emmerich-Fritsches Ausführungen auseinander. Er kommt zu dem Schluss, dass es besser wäre, die Idee einer Weltrepublik mit einer weltbürgerlichen Verfassung zugunsten eines Völkerbunds zu entsagen, sieht er doch durch die Vorschläge der Autorin die Erhaltung der Demokratie in Gefahr. Die Zukunft gehört in seinen Augen eher einer internationalen Gemeinschaft rechtsstaatlicher, demokratischer, souveräner, aber gleichwohl offener Staaten.
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