Breit angelegt untersucht die Arbeit die verfassungsrechtliche Zulässigkeit geschlechtsspezifischer Wahlrechtsregelungen und geht dabei auch auf die entsprechende (landes-)verfassungsrechtliche Rechtsprechung ein. Die Autorin befasst sich mit grundlegenden und bislang ungeklärten Problemen des Grundgesetzes, insbesondere mit der demokratischen Repräsentation, der Konkretisierung der Wahlrechtsgrundsätze sowie deren Verhältnis zu den Gleichheitsrechten und Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG. Das Werk zeigt letztlich einen eigenen Lösungsweg auf, der nicht an das Wahlrecht anknüpft, sondern auf das Soft Law und die politische Debatte setzt.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28.03.2023
Rezensent Stephan Klenner hat sich durch drei juristische Dissertationen gearbeitet, die sich mit den in Brandenburg und Thüringen eingebrachten und von den Landesverfassungsgerichten verworfenen Paritätsgesetzen beschäftigen. Die Mainzer Juristin Anna Gloßner stützt die Mehrheitsmeinung, dass das Grundgesetz eine verpflichtende Quotierung nicht zulasse, interessant findet Klenner aber, wie sie daran anschließend nach Wegen sucht, mehr Frauen ins Parlament zu bringen. Gloßner hielte eine Verfassungsänderung für möglich, die von der realitätsfernen monistischen Konzeption abrücke, nach der ein einzelner Abgeordneter das ganze Volk repräsentiere.
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