Seit Hegel ist "Staat" die Zentralkategorie der politischen Theorie in Deutschland - dies mit beträchtlichen, bis in die Gegenwart wirkenden Konsequenzen auch für das theoretische und praktische Verständnis des Grundgesetzes. Den dogmengeschichtlichen Ursprüngen und den verfassungsrechtlichen Implikationen der Normativierung des Staatsbegriffs geht die vorliegende Untersuchung nach.
Hauke Brunkhorst lobt diese Dissertation als "eindrucksvoll", insbesondere deswegen, weil hier deutlich aufgezeigt werde, dass in einer Demokratie nur die Verfassung und nicht der Staat als Argument zählen kann. Der Rezensent macht dabei darauf aufmerksam, dass es sich bei dieser Überzeugung keineswegs um eine "herrschende Meinung" handelt und erinnert ausführlich an Debatten, in denen anderslautende Ansichten nach wie vor vertreten werden. Möller jedoch, so Brunkhorst, hat in seiner Studie überzeugend ausgeführt, dass der "Gedanke eines 'unverfassten Staates'", der eine Verfassung ablegen könnte, ohne "dabei seine Substanz als Staat zu verlieren", nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
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