Es ist der 9. November 2022. Der russische Angriff auf die Ukraine überschattet das private wie das öffentliche Leben. Am Abend wird die erste Einzelausstellung des aufstrebenden Künstlers Fabian Kolb in der berühmten Berliner Galerie Konrad Raspe eröffnet. Fabians Familie, Eigentümer der letzten Krefelder Krawattenmanufaktur, ist eigens für dieses Ereignis angereist. Sein Onkel, Hermann Carius, alternder Chefideologe der "Neuen Rechten" im Bundestag, denkt über einen medienwirksamen Auftritt bei der Vernissage nach, während Fabians Vater hofft, die internationalen Kontakte seines Schwagers zu nutzen, um weiterhin Ware nach Russland zu exportieren. Je näher die Ausstellung rückt, desto stärker werden Fabians Zweifel, ob er tatsächlich bereit ist, sich auf all die Kompromisse einzulassen, die eine internationale Karriere als Künstler mit sich bringen, zumal sein Galerist sich plötzlich mit schweren Vorwürfen ehemaliger Mitarbeiterinnen konfrontiert sieht.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.09.2024
Den "Wolfgang-Koeppen-Sound" beherrscht Christoph Peters durchaus, meint Rezensent Matthias Löwe, der den dritten Teil von Peters' Koeppen-Trilogie, in der er drei von dessen berühmten Romane in die Gegenwart überträgt, mit Einschränkungen empfehlen kann. Peters Figurenensemble kann es leider nicht so ganz mit den differenzierten Charakteren Koeppens aufnehmen. Im ursprünglichen Roman "Tod in Rom" geht es um die Familie Pfaffrath, deren Sohn Fabian dort als Avantgarde-Komponist reüssieren will. Das "dunkle Zentrum" des Romans bildet sein Onkel, der ehemalige SS-General Gottlieb Judejahn. Aus dem wird bei Peters ein gewisser Hermann Carius, ein nicht gerade subtiler Alexander-Gauland-Verschnitt, der mit AfD-Parolen um sich wirft, so der Rezensent. Da fehlen Löwe ein bisschen die Feinheiten, auch wenn Peters die Handlung in Berlin ansiedelt und ausgerechnet am neunten November beginnen lässt, ist ihm das ein bisschen zu platt. Trotzdem: Erstaunlich, wie Peters das fragmentarische Erzählen Koeppnes und das "Zerbröseln" moralischer Eindeutigkeiten hier mimen kann, findet der Kritiker.
Der Galerist Johann König ist mit seiner Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gescheitert, Chistoph Peters' Roman "Innerstädtischer Tod" bleibt damit weiterhin im Handel. Bereits Ende Juni hatte die erste Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Beschwerde nicht angenommen werde, berichtet Julia Encke, die für die FAS Einsicht in die Unterlagen gewonnen hat. Dieser Beschluss ist "eine gute Nachricht für die Literatur und für die Kunstfreiheit, die theoretisch auch einem Galeristen am Herzen liegen müsste. Für das Gericht - so geht es aus dem Beschluss hervor - haben die Beschwerdeführer nicht aufzeigen können, 'dass der Verfassungsbeschwerde allgemeine Bedeutung zukommt'. Das Bundesverfassungsgericht vertritt die Ansicht, 'die wesentlichen verfassungsrechtlichen Fragen zu den Voraussetzungen und der Reichweite der kunstspezifischen Betrachtung eines literarischen Werks und zu den für die Abwägung zwischen Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht maßgeblichen Kriterien' im Fall 'Esra' geklärt zu haben, und sieht offensichtlich keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzuweichen." Unser Resümee
Die beiden Berliner Galeristen Johann und Lena König sind mit ihrem Antrag auf ein gerichtlich durchgesetztes Verbot von Christoph Peters' Roman "Innerstädtischer Tod" gescheitert. "Die erste Runde hat der Verlag gewonnen", kommentiert Andreas Platthaus in der FAZ. Unser Resümee
tazler Dirk Knipphals fragt sich beim Lesen von Christoph Peters' Roman "Innerstädtischer Tod", gegen den der Berliner Galerist Johann König derzeit gerichtlich vorgeht, weil er sich in einer Figur wiederzuerkennen glaubt, "ob der fiktive Konrad Raspe auch gegen diesen Roman klagen würde. Und man denkt: Nein, das würde er nicht." Unser Resümee
Marc Reichwein beugt sich für die Welt über den Versuch des Berliner Galeristen Johann König, Christoph Peters' Roman "Innerstädtischer Tod" verbieten zu lassen, weil er sich und seine Frau in der Geschichte wiederzuerkennen glaubt. Der Vergleich mit Maxim Billers "Esra" und dessen gerichtlich erwirktes Verbot liegt hier nahe, doch unterscheiden sich beide Fälle insofern, "dass die klagenden Personen bei 'Esra' keine Personen der Zeitgeschichte waren, wie es Johann König ist." Unser Resümee
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