In Zusammenarbeit mit dem Schäffer-Poeschel Verlag. Herausgegeben von Peter Hommelhoff, Klaus J. Hopt, Axel von Werder und anderen. Dieses Buch beteiligt sich an der interdisziplinären Diskussion zur Unternehmensleitung und -überwachung.Dabei wird der Frage nachgegangen, ob die Strukturen und Prozesse der Leitung und Überwachung börsennotierter deutscher Unternehmen im internationalen Maßstab noch wettbewerbsfähig sind. Hinter diesem Sachverhalt steht die Diskussion um die Grundordnung der Corporate Governance, die den rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens darstellt. Neben den ökonomischen Grundfragen und dem juristischen Rahmen der Corporate Governance werden auch die betroffenen Stakeholder, Strukturen und Organe, Kernprozesse der Corporate Governance in Unternehmen, Besonderheiten im Konzern, Transparenz und Prüfung sowie Evaluation und Sanktionierung behandelt.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.01.2004
Joachim Jahn lobt, dass dieses Handbuch mit Blick auf die "Corporate Governance" das "gesamte Wechselspiel zwischen Vorstand und Aufsichtsrat" durchleuchte, und der Band sich zudem durch ein "konsequentes Zusammenspiel von namhaften Ökonomen und Juristen" auszeichnet, so dass dann alle Problemfelder von beiden Disziplinen aus untersucht würden. Außerdem hebt der Rezensent hervor, dass die Autoren nicht mit Kritik an der derzeitigen Unternehmensverfassung sparen würden. Unter den Beiträgen hebt Jahn unter anderem denjenigen des Berliner Betriebswirtes Axel von Werder hervor, der unter Stichworten wie "Prinzipal-Agenten-Konflikt" oder "Shareholder- und Stakeholder Value" den Wettbewerb der Regelsysteme beschreibe. Unter den weiteren Beiträgen werden unter anderem der des Siemens-Vorstands Heinz Joachim Neubürger (Arbeitnehmer-Mitbestimmung in Aufsichtsräten), der des Heidelberger Rechtswissenschaftler Peter Hommelhoff (zur "Comply or explain"-Vorschrift), der des Vorsitzenden des Gesellschaftsrechtssenats am Bundesgerichtshof, Volker Röhricht (Zuständigkeiten der Hauptversammlung) sowie der des in Freiburg lehrenden Juraprofessor Hanno Merkt (Staatsaufsicht) hervorgehoben.
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