In Deutschland hat sich in Umsetzung der EU-Richtlinien Strom und Gas als einziges Mitgliedsland für den verhandelten Netzzugang entschieden. Nach nunmehr dreijähriger Rechtspraxis erörtert und bewertet das Werk die Pflichten, das Verhalten und die Ansprüche von Netzbetreibern und Wettbewerbern in einem liberalisierten Markt.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.09.2001
Die Abhandlung der Berliner Rechtsanwälte Christian Theobald und Ines Zenke über deutsches und europäisches Netzzugangsrecht in der Strom- und Gasversorgung ist für Jutta Gröschl ein "Rechtskommentar für (Unternehmens-)Juristen". Umfassend werden hier, so die Rezensentin, konkrete Urteile sowie rechtliche Auslegungen von Fachtermini diskutiert. Auch das "Juristendeutsch" der Autoren spreche in erster Linie für eine fachbezogene Leserschaft (man fragt sich dann allerdings, warum es überhaupt in der FAZ besprochen wird). Gröschl ist nach der Lektüre eines deutlich geworden: die deutsche Regelung für den Netzzugang ist längst Makulatur und verstößt gegen europäisches Recht. Das Buch, so die Rezensentin, enthält eine ganze Reihe von Antworten auf für Strom- und Gasunternehmen wesentliche Fragen der Liberalisierung dieser Energieformen.
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